2.11.4 Technische Grenzwerte
Wenn die technischen Grenzwerte der Maschine nicht eingehalten werden, kann die Maschine
Schaden nehmen. Dadurch können Unfälle mit Personenschäden entstehen.
Für die Sicherheit besonders wichtig ist das Einhalten der folgenden technischen Grenzwerte:
maximal zulässiger Betriebsdruck der Hydraulik
maximal zulässige Achslast(en)
maximal zulässige Nutzlasten
maximal zulässige Stützlast
2.12 Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
An der Maschine sind folgende Sicherheits- und Schutzeinrichtungen installiert:
2.12.1 Gerät für das Stillsetzen im Notfall
Das Gerät für die Stillsetzung im Notfall ist die Zugmaschine (Schlepper, Traktor). Beim Abstellen des
Antriebsmotors der Zugmaschine werden alle Antriebe und Stromversorgungen des Anhängers sofort
ausgeschaltet.
2.12.2 Beschreibung weiterer Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
An der Maschine sind folgende Schutzeinrichtungen installiert:
Betriebsbremsanlage
Feststellbremse (FSB)
Rohrbruchsicherungen an der hydraulischen Rückwand
Rohrbruchsicherung am hydraulischen Stützfuß
Unterlegkeile (2 Stück)
Aufstiegsleiter (Serie/optional)
Warnsignale
An der Maschine sind folgende Warneinrichtungen installiert:
Warnlampe für Nichtverriegelte Rückwand (optional)
2.12.3 Bei fehlerhaften Schutzeinrichtungen
Fehlerhafte Sicherheitseinrichtungen können zu gefährlichen Situationen führen. Aus diesem Grund:
-
Maschine sofort ausschalten
-
Gegen Wiedereinschalten sichern
-
Wenn notwendig, Versorgung von Druckluft und elektrischem Strom trennen
2.12.4 Sicherheits- und Schutzeinrichtungen prüfen
Alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sind regelmäßig vor der Inbetriebnahme zu prüfen.
Prüfintervalle gemäß Tabelle:
Sicherheitseinrichtung
Dichtheit der Hydraulikanlage,
Funktionsprüfung der Beleuchtung
Allgemeinzustand des Fahrzeuges
Bremsanlage mit FSB
Sicherheitshinweise
Abb. 4 Rohrbruchsicherung
Prüfintervall
Sichtprüfung vor jeder Inbetriebnahme
wöchentlich
Vor (bei) jeder Inbetriebnahme
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