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Grundlegende Sicherheitshinweise - Fliegl ASW GIGANT Bedienungsanleitung

Abschiebewagen
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2. Grundlegende Sicherheitshinweise

Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Warnhinweise kann eine
Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte zur Folge haben.
Ebenfalls kann die Nichtbeachtung zum Verlust jeglicher Schadens-
ersatzansprüche führen
Für Fahrten auf öffentlichen Straßen ist Folgendes zu beachten:
Beim Fahren auf öffentlichen Straßen sind die Bestimmungen der länderspezifischen
Zulassungsverordnungen einzuhalten. Landwirtschaftliche Anhänger sind zulassungspflichtig.
Zum Anhänger gehört eine Betriebserlaubnis bzw. ein Fahrzeugbrief
Für die Zulassung des Fahrzeugs ist der Betreiber selbst zuständig!
Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften Ihres Landes!
Verlorene Zulassungsdokumente können nur in Abstimmung mit der unteren Verwaltungsbehörde
ersetzt werden. Eine ausgestellte Zweitschrift wird dem Kunden durch die untere Verwaltungsbehörde
ausgehändigt.
Vor Beginn einer Fahrt auf öffentlichen Straßen müssen:
-
Vor einer Straßenfahrt sicherstellen, dass die maximal zulässigen Abmessungen,
Gewichte und Achs-, Stütz- und Anhängelasten nicht überschritten werden,
die gemäß EU- bzw. nationalen Recht für die Fahrt auf öffentlichen Straßen gelten.
-
Die Stützeinrichtung vollständig hochgekurbelt werden.
-
Lichttechnische Einrichtungen müssen angeschlossen werden.
-
Funktionsprüfung der lichttechnischen Einrichtungen durchgeführt werden.
-
Die Ausrüstung mit Anschluss für die Schlepperhydraulik zwischen
Zugfahrzeug und Anhänger getrennt bzw. deren Betätigungseinrichtung arretiert sein.
Die Bedienelemente der fahrzeugseitigen Hydraulikanlage müssen so angebracht
sein, dass bei der Bedienung des Anhängers Sichtkontakt zum Anhänger besteht.
Die Zapfwellendrehzahl darf nicht mehr als 700 min
Bevor der Anhänger an das Zugfahrzeug gekuppelt wird, muss dessen
Kompatibilität mit Zugösenverbindung(en), Hydraulikanschlüssen,
zulässigen Stützlasten, Achslasten, Lenkeinschlag der Zwangslenkung usw.
den Betriebsbedingungen angepasst und eingestellt werden.
Der Aufenthalt und das Betreten des Anhängers sind nur im Stillstand und
bei abgeschaltetem Zugfahrzeug erlaubt.
Der Anhänger nach jedem Einsatztag auf offensichtliche Schäden und Mängel
prüfen!
Bei Beschädigungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen, den Anhänger
unverzüglich reparieren lassen!
Bei Auftreten von Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen,
ist der Anhänger sofort stillzusetzen.
Anhänger und Zugfahrzeug sind gegen Wiedereinschalten zu sichern!
Sicherheitshinweise
-1
betragen
15

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