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Nutzungsdauer Der Maschine; Gefahren Im Umgang Mit Der Maschine; Restgefahren; Verpflichtung Des Betreibers - Fliegl ASW GIGANT Bedienungsanleitung

Abschiebewagen
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise
2.3

Nutzungsdauer der Maschine

Die Nutzungsdauer dieser Maschine hängt sehr stark von der sachgerechten Bedienung
und Wartung sowie den Einsatzbedingungen und Einsatzverhältnissen ab.
Durch die Befolgung der Anweisungen und Hinweise dieser Bedienungsanleitung kann eine
ständige Betriebsbereitschaft und eine lange Nutzungsdauer der Maschine erzielt werden.
Nach jeder Einsatz-Saison ist die Maschine vollständig auf Verschleiß und sonstige
Beschädigungen gründlich zu überprüfen.
Beschädigte und verschlissene Bauteile sind vor der Wiederinbetriebnahme zu ersetzen.
Nach typenabhängigen vorgegebenen Einsatzzeitraum des Maschineneinsatzes ist eine
technisch vollumfängliche Überprüfung der Maschine durchzuführen und nach den Ergebnissen
dieser Überprüfung ist über die Möglichkeit der Weiterverwendung der Maschine zu
entscheiden.
Theoretisch ist die Nutzungsdauer dieser Maschine unbegrenzt, da alle verschlissenen oder
beschädigten Teile ersetzt werden können.
2.4

Gefahren im Umgang mit der Maschine

Bei der Verwendung der Maschine können Gefahren und Beeinträchtigungen entstehen für Leib und
Leben der Bediener oder Dritter
für die Maschine selbst
-
an anderen Sachwerten
-
Grundlage für den sicherheitsgerechten Umgang und den störungsfreien Betrieb dieser Maschine
ist die Kenntnis der Sicherheits- und Benutzerhinweise in dieser Anleitung.
Bedienungsanleitung immer am Einsatzort der Maschine aufbewahren!
Die Bedienungsanleitung muss für Bediener und Wartungspersonal frei zugänglich
sein. Des Weiteren sind zu beachten:
Allgemeine und örtliche Regelungen zu Unfallverhütung und Umweltschutz.
2.5

Restgefahren

Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder
Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
Gegen Gefahren durch Restenergie müssen zusätzlich zu den Gegenmaßnahmen des Herstellers
entsprechende Gegenmaßnahmen vom Betreiber getroffen werden. Das Personal ist über diese
Gefahren und die zu treffenden Gegenmaßnahmen in der Einweisung zu unterrichten.
2.6

Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber verpflichtet sich, sein Personal einzuweisen mit:
grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung,
richtiger Handhabung der Maschine,
Bedienungsanleitung (Personal gelesen und verstanden hat).
Der Betreiber verpflichtet sich:
Alle Gefahrensymbole an dem Fahrzeug im lesbaren Zustand zu halten.
Beschädigte bzw. entfernte Gefahrensymbole zu erneuen
Die Anforderungen der EG-Richtlinie zur Benutzung von Arbeitsmitteln 89/655/EWG
sind einzuhalten.
20

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