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Einbauvorbedingungen; Allgemein; Einbauort Und Umgebung; Einspeisewasser - BWT AQA perla XL Einbau- Und Bedienungsanleitung

Duplex-weichwasseranlage
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Einbauvorbedingungen

5.1

Allgemein

Die Einrichtung der Anlage muss entsprechend
der Einbauanleitung lt. der AVB Wasser V, §12.2
durch das Wasserversorgungsunternehmen oder
ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserver-
sorgungsunternehmen eingetragenes Installations-
unternehmen erfolgen.
Örtliche Installationsvorschriften, allgemeine
Richtlinien, allgemeine Hygienebedingungen und
technische Daten müssen beachten werden.
5.2

Einbauort und Umgebung

In Installationen, in denen Wasser für Feuerlösch-
zwecke bereitgestellt wird, dürfen Weichwasseran-
lagen nicht eingebaut werden.
Der Einbauort muss frostsicher sein, den Schutz der
Anlage vor Chemikalien, Farbstoffen, Lösungsmit-
teln, Dämpfen gewährleisten, eine Bauwerksabdich-
tung gem. DIN 18195-5 besitzen und ein einfaches
Anschliessen an das Wassernetz ermöglichen.
Ein Kanalanschluss, ein Bodenablauf und ein
separater Netzanschluss (230 V/50 Hz) müssen in
unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist, kann die
Schutzfunktion des in der Weichwasseranlage inte-
grierten Aquastops (je nach Modell vorhanden) oder
der internen Aquastopfunktion ausreichend sein.
Dies liegt jedoch im Ermessensspielraum des
Sachversicherers. Die Klärung obliegt dem Anla-
genbetreiber.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist und die
Weichwasseranlage keine integrierte Aquastop-
funktion besitzt, muss eine bauseitige Sicherheits-
einrichtung in Fliessrichtung vor der Weichwasser-
anlage eingebaut werden.
Die Sicherheitseinrichtung (z. B. BWT Aqua-stop
extern) muss die Wasserzufuhr stromlos absperren,
um einen nicht bestimmungsgemässen Wasser-
austritt aus der Weichwasseranlage im Falle eines
Anlageschadens zu verhindern.
Die Spannungsversorgung (230 V/50 Hz) und der
erforderliche Betriebsdruck müssen permanent
gewährleistet sein. Ein separater Schutz vor Was-
sermangel ist nicht vorhanden und müsste – wenn
erwünscht – örtlich angebracht werden.
5.3

Einspeisewasser

Das einzuspeisende Hartwasser muss stets den
Vorgaben der Trinkwasserverordnung bzw. der
EU-Direktive 98/83 EC entsprechen. Die Summe
an gelöstem Eisen und Mangan darf 0,1 mg/l nicht
überschreiten! Das einzuspeisende Hartwasser
muss stets frei von Luftblasen sein, ggf. muss ein
Entlüfter eingebaut werden.
Dient das behandelte Wasser dem menschlichen
Gebrauch im Sinne der Trinkwasserverordnung,
darf die Umgebungstemperatur 25 °C nicht über-
schreiten.
Dient das behandelte Wasser ausschliesslich
technischen Anwendungen, darf die Umgebungs-
temperatur 40 °C nicht überschreiten.
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darf nicht
überschritten werden (siehe Kapitel 12, Technische
Daten). Bei einem höheren Netzdruck muss vor
der Anlage ein Druckmin derer eingebaut werden.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die korrekte
Funktion der Anlage erforderlich (siehe Kapitel 12,
Technische Daten).
Der optimale Betriebsdruckbereich beträgt 3-6 bar.
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darf
die Summe aus Druckstoss und Ruhedruck den
Nenndruck nicht übersteigen, dabei darf der posi-
tive Druckstoss 2 bar nicht überschreiten und der
negative Druckstoss darf 50 % des sich einstellen-
den Fliessdruckes nicht unterschreiten (siehe DIN
1988-200/3.4.3).
Der kontinuierliche Betrieb der Weichwasseranlage
mit Wasser, welches Chlor oder Chlordioxid enthält,
ist möglich wenn die Konzentration an freiem Chlor
/ Chlordioxid nicht 0,5 mg/l überschreitet.
Ein kontinuierlicher Betrieb mit chlor-/chlordioxid-
haltigem Wasser führt bei organischem Ionenaus-
tauschermaterial zu einer vorzeitigen Alterung! Eine
Weichwasseranlage kann die Konzentration an
freiem Chlor und Chlordioxid reduzieren, d.h. die
Konzentration im Ablauf einer Weichwasseranlage
ist in der Regel deutlich niedriger als im Zulauf.
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