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1.13.2 Verwenden Von Hebezeugen; 1.13.3 Mechanische Wartungsarbeiten; Unfallbericht; Elektrik - Optimum OPTIdrill B 40GSP Betriebsanleitung

Getriebebohrmaschine
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1.13.2 Verwenden von Hebezeugen

WARNUNG!
Schwerste bis tödliche Verletzungen durch beschädigte oder nicht ausreichend tragfähige
Hebezeuge und Lastanschlagmittel, die unter Last reißen.
Prüfen Sie Hebezeuge und Lastanschlagmittel auf
ausreichende Tragfähigkeit,
einwandfreien Zustand.
Beachten Sie die Unfallverhütungsvorschriften der für Ihre Firma zuständigen
Berufsgenossenschaft oder anderer Aufsichtsbehörden.
Befestigen Sie die Lasten sorgfältig. Treten Sie nie unter schwebende Lasten!

1.13.3 Mechanische Wartungsarbeiten

Entfernen bzw. installieren Sie vor bzw. nach Ihrer Arbeit alle für die Instandhaltungsarbeiten
angebrachten Schutz- und Sicherheitseinrichtungen wie:
Abdeckungen,
Sicherheitshinweise und Warnschilder,
Erdungskabel.
Wenn Sie Schutz- oder Sicherheitseinrichtungen entfernen, dann bringen Sie diese unmittelbar
nach Abschluß der Arbeiten wieder an. Überprüfen Sie deren Funktion!
1.14

Unfallbericht

Informieren Sie Vorgesetzte und die Firma Optimum Maschinen Germany GmbH sofort über
Unfälle, mögliche Gefahrenquellen und „Beinahe"-Unfälle.
„Beinahe"-Unfälle können viele Ursachen haben.
Je schneller sie berichtet werden, desto schneller können die Ursachen behoben werden.
1.15

Elektrik

Lassen Sie die elektrische Maschine/Ausrüstung regelmäßig überprüfen. Lassen Sie alle
Mängel wie lose Verbindungen, beschädigte Kabel usw. sofort beseitigen.
Eine zweite Person muß bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen anwesend sein und im
Notfall die Spannung abschalten. Schalten Sie bei Störungen in der elektrischen Versorgung
die Drehmaschine sofort ab!
Beachten
Sie
die
Betriebsmittelprüfung, BGV jetzt DGUV.
Der Betreiber der Maschine hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar,
vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft
und in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden
muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Betreiber vom
Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
Bestimmungen
der
Konformitätserklärung.
DE
B40 GSP
18
erforderlichen
Prüfintervalle
Unfallverhütungsvorschrift
Originalbetriebsanleitung
nach
Betriebssicherheitsverordnung,
entsprechend
beschaffen
sind,
siehe
Sicherheit
Version 2.1.2 - 2021-09-22

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