1.6.2
Autorisierte Personen
WARNUNG!
Bei unsachgemäßem Bedienen und Warten der Fräsmaschine entstehen Gefahren für
Menschen, Sachen und Umwelt.
Nur autorisierte Personen dürfen an der Fräsmaschine arbeiten!
Autorisierte Personen für die Bedienung und Instandhaltung sind die eingewiesenen und
geschulten Fachkräfte des Betreibers und des Herstellers.
1.6.3
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss das Personal mindestens einmal jährlich unterweisen über
alle die Maschine betreffenden Sicherheitsvorschriften,
die Bedienung,
die anerkannten Regeln der Technik.
Der Betreiber muss außerdem
den Kenntnisstand des Personals prüfen,
die Schulungen/Unterweisungen dokumentieren,
die Teilnahme an den Schulungen/Unterweisungen durch Unterschrift bestätigen lassen,
kontrollieren, ob das Personal sicherheits- und gefahrenbewusst arbeitet und die
Betriebsanleitung beachtet.
die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung festlegen,
Dokumentieren, und eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz
durchführen.
1.6.4
Pflichten des Bedieners
Der Bediener muss
die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
mit allen Sicherheitseinrichtungen und -vorschriften vertraut sein,
die Maschine bedienen können.
1.6.5
Zusätzliche Anforderungen an die Qualifikation
Für Arbeiten an elektrischen Bauteilen oder Betriebsmitteln gelten zusätzliche Anforderungen:
Nur eine Elektrofachkraft oder Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft.
Vor der Durchführung von Arbeiten an elektrischen Bauteilen oder Betriebsmitteln sind
folgende Maßnahmen in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen.
allpolig abschalten.
gegen Wiedereinschalten sichern,
Spannungsfreiheit prüfen.
DE
MB4
12
Originalbetriebsanleitung
Version 1.0.1 - 2021-11-18