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Autorisierte Personen - Optimum OPTImill MT 60 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen der Personen für die
verschiedenen Aufgaben benannt:
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm übertragenen Auf-
gaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, die
über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen, wenn
dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektri-
schen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermei-
den.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt
die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszu-
führen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Unterwiesene Person
Die unterwiesene Person wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr übertra-
genen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
1.7.2

Autorisierte Personen

INFORMATION
Für das Arbeiten an der Fräsmaschine sind ausreichende Fachkenntnisse erforderlich.
Ohne die erforderliche Ausbildung darf niemand auch nur kurzfristig an der Maschine
arbeiten.
WARNUNG!
Bei unsachgemäßem Bedienen und Warten der Fräsmaschine entstehen Gefahren für
Menschen, Sachen und Umwelt. Nur autorisierte Personen dürfen an der Fräsmaschine
arbeiten!
Autorisierte Personen für die Bedienung und Instandhaltung sind die eingewiesenen und ge-
schulten Fachkräfte des Betreibers und des Herstellers.
Pflichten des Betreibers
das Personal schulen,
das Personal in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) unterweisen über
- alle die Fräsmaschine betreffenden Sicherheitsvorschriften,
- die Bedienung der Fräsmaschine,
- die anerkannten Regeln der Technik,
- die möglichen Notsituationen,
den Kenntnisstand des Personals prüfen,
die Schulungen/Unterweisungen in einem Betriebsbuch dokumentieren,
die Teilnahme an den Schulungen/Unterweisungen durch Unterschrift bestätigen lassen,
kontrollieren, ob das Personal sicherheits- und gefahrenbewußt arbeitet und die Betriebs-
anleitung beachtet.
die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung festlegen, Dokumen-
tieren, und eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz durchführen.
Sicherheit
Version 1.0.4 - 2020-08-04
Originalbetriebsanleitung
Pflichten des
Betreibers
MT60
DE
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3336090

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