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Haftung
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss für die regelmässige Wartung und Überprüfung der Sicherheitseinrichtun
gen durch einen Schaerer AG Servicepartner, dessen Beauftragten oder andere autorisierte
Personen, sorgen.
Sachmängel sind gegenüber der Schaerer AG innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu rügen!
Für versteckte Mängel beträgt diese Frist 12 Monate ab Installation (Arbeitsrapport, Überga
beprotokoll), jedoch längstens 18 Monate ab Verlassen des Werkes in Zuchwil.
Sicherheitsrelevante Teile wie Sicherheitsventile, Sicherheitsthermostate, Boiler usw. dürfen
auf keinen Fall repariert werden. Sie müssen ersetzt werden!
Es gelten folgende Intervalle:
• Sicherheitsventile alle 24 Monate.
• Boiler (Dampferzeuger, Durchlauferhitzer) alle 72 Monate.
Diese Massnahmen werden im Rahmen der Wartung durch den Schaerer AG Servicetechni
ker oder Ihren Servicepartner durchgeführt.
Die Informationspflicht obliegt dem Betreiber bei Verwendung von Zusatzprodukten welche
eventuell eine allergieauslösende Beschaffenheit besitzen.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausge
schlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
• Nicht bestimmungsgemässe Verwendung des Gerätes.
• Unsachgemässes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen, Reinigen und Warten des Ge
rätes und den dazugehörenden optionalen Geräten.
• Nichteinhalten von Wartungsintervallen.
• Betreiben des Gerätes bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäss
angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
• Nichtbeachten der Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Lagerung, Mon
tage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Maschine.
• Betreiben des Gerätes in nicht einwandfreiem Zustand.
• Unsachgemäss durchgeführte Reparaturen.
• Verwendung von nicht Schaerer AG Originalersatzteilen.
• Einsatz von Reinigungsmitteln, welche nicht von der Schaerer AG empfohlen wurden.
• Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung, Unfall und Vandalismus sowie höhere
Gewalt.
• Eindringen in das Gerät mit irgendwelchen Gegenständen sowie das Öffnen des Gehäu
ses.
Der Hersteller übernimmt die Gewährleistung respektive allfällige Haftungsansprüche nur und
ausschliesslich, wenn die vorgegebenen Wartungs- und Instandhaltungsintervalle eingehal
ten werden und wenn die bei ihm bzw. bei autorisierten Lieferanten bestellte Originalersatztei
le benutzt werden.
Es gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Schaerer AG.
Haftung
BA SCV_DE
V06 | 11.2015