0.3 Haftung
BASO-2 - 01.00 - V08
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschä-
den sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden
Ursachen zurückzuführen sind:
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Nicht bestimmungsgemässe Verwendung der Maschine
Unsachgemässes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten
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der Maschine
Betreiben der Maschine bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder
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nicht ordnungsgemäss angebrachten oder nicht funktionsfähigen Si-
cherheits- und Schutzvorrichtungen
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Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Lage-
rung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Maschine
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Mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Ver-
schleiss unterliegen
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Unsachgemäss durchgeführte Reparaturen
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Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung, Unfall und Vanda-
lismus sowie höhere Gewalt
Achtung!
Die Wartung der Maschine muss durch einen vom Hersteller autorisierten
Kundendienst, alle 12 Monate oder nach 45'000 Kaffeebezügen, vorge-
nommen werden.
Der Hersteller übernimmt die Garantieleistung respektive allfällige Haf-
tungsansprüche nur und ausschliesslich, wenn die vorgegebenen War-
tungsintervalle eingehalten werden und für die bei ihm bzw. bei von ihm
autorisierten Lieferanten bestellten Ersatzteile benutzt werden.
Sicherheitsrelevante Teile, wie Sicherheitsventile, Boiler usw., müs-
sen ersetzt werden und dürfen nicht repariert werden.
Das Sicherheitsventil muss aus Sicherheitsgründen, alle 12 Monate
ersetz werden. Die Dampferzeuger und Durchlauferhitzer müssen
aus Sicherheitsgründen, alle 36 Monate ersetzt werden.
Vorspann
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