Haftung
BASCP-TCHIBO_DE
V06 | 06.2015
Haftung
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss für die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Sicherheitseinrichtun-
gen durch einen Schaerer AG Servicepartner, dessen Beauftragten oder andere autorisierte
Personen, sorgen.
Sachmängel sind gegenüber der Schaerer AG innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu rügen!
Für versteckte Mängel beträgt diese Frist 12 Monate ab Installation (Arbeitsrapport, Überga-
beprotokoll), jedoch längstens 18 Monate ab Verlassen des Werkes in Zuchwil.
Sicherheitsrelevante Teile wie Sicherheitsventile, Sicherheitsthermostate, Boiler usw. dürfen
auf keinen Fall repariert werden. Sie müssen ersetzt werden!
Es gelten folgende Intervalle:
•
Sicherheitsventile alle 24 Monate.
•
Boiler (Dampferzeuger, Durchlauferhitzer) alle 72 Monate.
Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Wartung durch den Schaerer AG Servicetechniker
oder Ihren Servicepartner durchgeführt.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausge-
schlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
•
Nicht bestimmungsgemässe Verwendung des Gerätes.
•
Unsachgemässes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen, Reinigen und Warten des Ge-
rätes und den dazugehörenden optionalen Geräten.
•
Nichteinhalten von Wartungsintervallen.
•
Betreiben des Gerätes bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäss
angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
•
Nichtbeachten der Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Lagerung, Mon-
tage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Maschine.
•
Betreiben des Gerätes in nicht einwandfreiem Zustand.
•
Unsachgemäss durchgeführte Reparaturen.
•
Verwendung von nicht Schaerer AG Originalersatzteilen.
•
Einsatz von Reinigungsmitteln, welche nicht von der Schaerer AG empfohlen wurden.
•
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung, Unfall und Vandalismus sowie höhere
Gewalt.
•
Eindringen in das Gerät mit irgendwelchen Gegenständen sowie das Öffnen des Gehäu-
ses.
Der Hersteller übernimmt die Gewährleistung respektive allfällige Haftungsansprüche nur und
ausschliesslich, wenn die vorgegebenen Wartungs- und Instandhaltungsintervalle eingehal-
ten werden und wenn die bei ihm bzw. bei autorisierten Lieferanten bestellte Originalersatztei-
le benutzt werden.
Es gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Schaerer AG.
www.schaerer.com
77