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Manuelle Bedienbarkeit Oder Notsteuerung; Anzeige Des Fahrzustandes - Aventics Marex OS II Bedienungsanleitung

Fuer schiffsfernsteuerungsanlagen mit wendegetriebe
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4.5.3

Manuelle Bedienbarkeit oder Notsteuerung

Gemäß den Vorgaben der Klassifikationsgesellschaften muss neben der Fernsteuerung immer eine zweite Möglichkeit
zur Steuerung des Motors und des Getriebes vorhanden sein. Bei Ausfall der Fernsteuerung muss diese zweite
Steuerbarkeit uneingeschränkt funktionieren.
Häufig existieren hierzu im Maschinenraum Schalter, mit denen die Getriebestellung oder auch die Motordrehzahl
unabhängig von der Fernsteuerung eingestellt werden können. Diese manuelle Bedienbarkeit ist bei vielen Anlagen
direkt mit dem Antriebselement verbunden, d.h. die Getriebeverstellung erfolgt direkt am Getriebe, die
Drehzahlverstellung erfolgt direkt am Motor.
Neben der direkten Verstellbarkeit muss eine Kommunikationsleitung zwischen dem aktuellen Fahrstand und dem
Maschinenraum vorhanden sein, über die der Schiffsführer die Fahrkommandos bei Ausfall der Fernsteuerung
übermitteln kann. Bei größeren Schiffen wird diese Kommunikationsleitung über einen so genannten Schiffstelegraphen
realisiert. Eine Alternative stellt eine direkte Kommunikation durch Telefon oder Funkgeräte dar.
Ist eine manuelle Bedienbarkeit und eine Kommunikationsleitung zwischen Schiffsführer und Maschinenbediener nicht
vorhanden, muss eine von der Fernsteuerung unabhängige Notsteuerung am Fahrstand vorhanden sein. Die
Notsteuerung ist nicht Bestandteil der Fernsteuerung Marex OS II, da die Notsteuerung von der Fernsteuerung
unabhängig sein muss.
Eine Besonderheit stellen in diesem Zusammenhang Doppel- oder Mehrmotorenanlagen dar. Alle Einrichtungen zum
Betrieb einer Antriebsanlage (Fernsteuerung, Sicherheitssystem) sollten bei Mehrmotorenanlagen für jede Anlage
separat vorhanden sein, d.h. bei Ausfall einer Komponente einer Antriebsanlage darf dieses keine Auswirkungen auf die
andere Antriebsanlage haben. In wieweit bei Doppel- oder Mehrmotorenanlagen auf eine zweite Möglichkeit der
Steuerung jeder einzelnen Anlage verzichtet werden kann, ist von den Klassifikationsgesellschaften nicht eindeutig
definiert worden und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Da beim Ausfall einer Antriebsanlage das Schiff über die
verbleibende Antriebsanlage weiterhin steuerbar bleibt, könnte auf eine zusätzliche Steuereinrichtung neben der
Fernsteuerung verzichtet werden.
4.5.4

Anzeige des Fahrzustandes

Der Fahrzustand der Antriebsanlage (Drehzahl und Stellung des Getriebes Voraus, Neutral oder Zurück) muss gemäß
Vorgabe der Klassifikationsgesellschaften an jedem Fahrstand angezeigt werden. Hierbei ist in der Regel nicht die
Sollwertvorgabe der Fernsteuerung, sondern der aktuelle Zustand der Antriebsanlage anzuzeigen.
Die Anzeige der Motordrehzahl erfolgt in der Regel über das Motorsicherheitssystem auf einem Drehzahlinstrument. Die
Richtungsanzeige des Getriebes kann unabhängig von der Fernsteuerung über zusätzliche Lampen am Fahrstand
signalisiert werden, die direkt am Getriebe angeschlossen werden.
Eine Anzeige der Motordrehzahl oder der Getriebestellung über zusätzliche Anzeigen oder Lampen der Fernsteuerung
Marex OS II ist zulässig. Hierzu stehen zusätzliche Module der Fernsteuerung Marex OS II, wie ein Bargraph zur
Anzeige der Motordrehzahl oder Module mit zusätzlichen Lampen zur Anzeige der Getriebestellung zur Verfügung.
Diese Module sind allerdings nicht Bestandteil der Standardausführung der Fernsteuerung Marex OS II.
Die Verantwortung für die Implementierung der Drehzahlanzeige und der Anzeige der Getriebestellung obliegt dem
Schiffsbauer. Diese Anzeige wird daher vom Schiffsbauer beschrieben.

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