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Weitere Bedienelemente Für Schiffe Mit Klassifikation; Notstopp; Fahrstandsfreigaben - Aventics Marex OS II Bedienungsanleitung

Fuer schiffsfernsteuerungsanlagen mit wendegetriebe
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4.5
Weitere Bedienelemente für Schiffe mit Klassifikation
Wird ein Schiff von einer Klassifikationsgesellschaft (z.B. GL, LRS, BV, DNV, ABS, usw.) abgenommen, müssen die
technischen Geräte, die zur Schiffsführung dienen, von den jeweiligen Gesellschaften baumustergeprüft sein und über
ein entsprechendes Zertifikat verfügen.
Die Fernsteuerung Marex OS II wurde von zahlreichen Klassifikationsgesellschaften baumustergeprüft und verfügt über
entsprechende Zertifikate.
Die Fernsteuerung stellt jedoch nur einen Teil des gesamten Systems zur Führung eines Schiffes dar. Somit steht die
Fernsteuerung in Wechselwirkung mit weiteren Systemen (z.B. Alarmsystem, Sicherheitssystem, Ruderanlage, usw.).
Die Teilsysteme wurden von der Klassifikation exakt definiert. Die drei nachfolgenden Teilsysteme müssen auf jedem
Schiff, das von einer Klassifikation abgenommen wird, vorhanden sein:
 Fernsteuerung
Sie dient zur Fernsteuerung der Antriebsanlage (Motor und Getriebe)
 Alarmsystem
Um den Schiffsführer auf wichtige technische Fehler aufmerksam zu machen, muss das Schiff ein Alarmsystem
haben. Dieses System muss über eine akustische und eine optische Fehleranzeige verfügen.
 Sicherheitssystem
Das Sicherheitssystem überwacht den Motor (z.B. Öldruck, Temperatur, usw.). Tritt ein kritischer Zustand auf, muss
das Sicherheitssystem die Motordrehzahl reduzieren und ggf. den Motor sogar abstellen.
 Ruderanlage
Die Ruderanlage dient ausschließlich zur Steuerung des Ruders. Hierzu gehören neben dem eigentlichen Ruder auch
Systeme wie Bugstrahl- oder Heckstrahlruder.
Jedes dieser Teilsysteme muss gemäß den Vorgaben der Klassifikationsgesellschaften unabhängig voneinander
existieren. Neben der Fernsteuerung müssen demnach ein von der Fernsteuerung unabhängiges Alarmsystem, ein
unabhängiges Motorsicherheitssystem und ein unabhängiges Rudersystem vorhanden sein. Bei Ausfall eines Systems
müssen die anderen Systeme störungsfrei weiterarbeiten.
4.5.1

Notstopp

Der Notstopp dient zum Stoppen des Motors. Er muss unabhängig von der Fernsteuerung arbeiten, d.h. bei Ausfall der
Fernsteuerung muss der Notstopp immer noch funktionieren. Aus diesem Grund ist der Notstopp im Sicherheitssystem
integriert und nicht Bestandteil der Fernsteuerung Marex OS II.
4.5.2

Fahrstandsfreigaben

Das Führen eines Schiffes erfolgt von einem Fahrstand. Bei größeren Schiffen sind in der Regel mehrere Fahrstände
vorhanden. Bevor das Schiff von einem Fahrstand aus geführt werden kann, muss dieser Fahrstand aktiviert werden
(siehe Seite 19, Kapitel 5.2 Fahrstandswechsel). Ist ein Fahrstand aktiviert, kann das Schiff nur von diesem Fahrstand
aus geführt werden, alle anderen Fahrstände sind passiv.
Sind die einzelnen Fahrstände nicht in Sichtweite voneinander entfernt, muss gemäß den Vorgaben der
Klassifikationsgesellschaften eine so genannte Fahrstandsfreigabe auf dem Schiff vorhanden sein. Hierdurch soll
verhindert werden, dass ein Wechsel des aktiven Fahrstandes ungewollt durchgeführt wird und der Schiffsführer damit
die Kontrolle über das Schiff verliert. Dieses könnte beispielsweise passieren durch spielende Kinder, die an einem
passiven Fahrstand die Tasten betätigen und damit einen Wechsel des aktiven Fahrstandes auslösen.
Hieraus ergibt sich die Forderung, dass der Wechsel vom aktiven zu einem anderen Fahrstand immer von dem aktiven
Fahrstand aus freigegeben werden muss.
Die Funktion der Fahrstandsfreigabe ist als Sonderfunktion in der Marex OS II integriert. Häufig werden zusätzliche
Taster oder ein Drehschalter auf dem Fahrstand eingebaut, über die die Fahrstandsfreigabe geschaltet wird. Alternativ
können auch zusätzliche Taster und Lampen der Fernsteuerung Marex OS II genutzt werden.
Bei der Fahrstandsfreigabe ist zu berücksichtigen, dass diese nicht nur auf die Fernsteuerung der Antriebsanlage,
sondern auch auf die Ruderanlage wirken muss. Je nach Klassifikationsgesellschaft, Hersteller des Schiffes und
Kundenwunsch existieren hierzu unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung. Die Umsetzung der Fahrstandsfreigabe
erfolgt in Verantwortung des Schiffbauers, der die unterschiedlichen Teilsysteme Fernsteuerung und Rudersystem
integriert. Die Beschreibung der Fahrstandsfreigabe kann somit nicht Bestandteil dieser Bedienungsanleitung sein. Die
Beschreibung der Funktion Fahrstandsfreigabe erfolgt vom jeweiligen Schiffsbauer für das Gesamtsystem
Fernsteuerung und Ruderanlage.

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