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Reparaturen; Prüfungspflicht - probst HVZ-ECO Betriebsanleitung

Hydraulische verlegezange für den universellen baggereinsatz
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Wartung und Pflege
7.5

Reparaturen

Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen Kenntnisse
und Fähigkeiten besitzen.
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachverständigen
durchgeführt werden.
7.6
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden ( siehe BGR 500).
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
Diese Prüfplaketten können bei uns bezogen werden. (Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-Aufkleber mit
Jahreszahl)
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG" gut sichtbar anzubringen.
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
5140.0034
Datum
Sachkundiger
V3
39 / 40
Firma
DE

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Diese Anleitung auch für:

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