Grundlegende Informationen
1.7 VERSCHROTTUNG
Bei der eventuellen Verschrottung der Ma-
schine sind die in den entsprechenden
Ländern geltenden Vorschriften für das
Verschrotten und Recycling von aus
dem Verkehr gezogenen Maschinen zu
befolgen.
Vor der Demontage der Maschine muss
das Öl vollständig aus der Hydraulikinstal-
lation abgelassen werden.
Ausgewechselte oder verschlissene oder
beschädigte Teile und Elemente müssen
GEFAHR
Bei der Demontage sind entsprechende Werkzeuge
und Vorrichtungen (Laufkräne, Kräne, Hebevorrich-
tungen, usw.) zu verwenden und Schutzkleidung,
Sicherheitsschuhe, Handschuhe und Schutzrille
usw. zu tragen.
einer Recyclingstelle übergeben werden.
Das Altöl sowie Gummi- oder Kunststoff-
teile sind an Betriebe zu übergeben, die
sich mit der Entsorgung von Stoffen dieser
Art beschäftigen.
PRONAR PB3100
Kapitel 1
E.3.1.526.07.1.DE
1.13