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Hinweise Zur Sicherheit Im Straßenverkehr - PRONAR PB3100 Betriebsanleitung

Fahrzeuganhänger
Inhaltsverzeichnis

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Kapitel 2
2.5 HINWEISE ZUR SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR
• Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen
müssen die Verkehrsregeln sowie
das in dem Land, in dem der An-
hänger betrieben wird, geltende
Transportrecht beachtet werden.
• Die Fahrtgeschwindigkeit muss an
die
herrschenden
gungen sowie an die aus der Straßen-
verkehrsordnung
Beschränkungen angepasst werden.
Eine
überhöhte
kann zu einem Verlust der Kontrolle
über das Gespann, einer Beschä-
digung des Anhängers sowie zu einer
Verschlechterung der Bremswirkung
führen.
• Es ist verboten, den Anhänger unge-
sichert abzustellen. Ein nicht an den
Schlepper angekuppelter Anhänger
muss mithilfe der Feststellebremse
und Radkeilen unter den Rädern
gegen Wegrollen gesichert werden.
Die Keile müssen an einer Hinter-
achse vor und hinter die Räder gelegt
werden.
• Vor Beginn der Fahrt prüfen, ob die
Maschine richtig an den Schlepper
angeschlossen ist.
• Vor jeder Fahrt muss sichergestellt
werden, dass der Anhänger technisch
2.10
PRONAR PB3100
Verkehrsbedin-
hervorgehenden
Geschwindigkeit
funktionsfähig ist.
• Stellen Sie vor dem Anfahren sicher,
dass
die
Feststellbremse
wurde und stellen Sie das Brem-
senlöse/Parkventil in die Position
FAHRT.
• Bei längerer Fahrt auf abfälligem Ge-
lände besteht die Gefahr des Verlusts
der Bremswirkung.
• Die Verteilung der Ladung darf nicht
zu einer Überlastung des Fahrwerks
und der Kupplungsvorrichtung des
Anhängers
und
führen.
• Leichtsinnige Fahrweise und zu hohe
Geschwindigkeit zählen zu den häu-
figsten Unfallursachen.
• Über den Umriss des Anhängers her-
ausragende Ladung muss gemäß der
Straßenverkehrsordnung
zeichnet werden. Wenn der Anhänger
mit einer Umrisskennzeichnung für
Ladungen mit Übermaß ausgestattet
ist (Option), muss diese zur Kenn-
zeichnung des Fahrzeugs verwendet
werden. Es ist verboten, vom Her-
steller nicht zugelassene Ladungen
zu transportieren.
• Ladungen
mit
nur dann auf öffentlichen Straßen
Nutzungssicherheit
gelöst
des
Schleppers
gekenn-
Übermaß
dürfen

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