für fehlende oder falsche Messwerte, die auf unsachgemäße Installation zurückzuführen sind und
l
für die daraus resultierenden Folgeschäden.
5.14 Pflichten des Betreibers
WARNUNG:
Im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sind die nationale Umsetzung der
Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) sowie die dazugehörigen Einzelrichtlinien und davon
besonders die Richtlinie (2009/104/EG) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit,
jeweils in der gültigen Fassung, zu beachten und einzuhalten.
Der Betreiber muss die örtliche Betriebserlaubnis einholen und die damit verbundenen Auflagen beachten.
Zusätzlich muss er die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen für
die Sicherheit des Personals (Unfallverhütungsvorschriften),
l
die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung und Wartung),
l
die Produktentsorgung (Abfallgesetz),
l
die Materialentsorgung (Abfallgesetz),
l
die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung) und
l
die Umweltschutzauflagen einhalten.
l
Vor dem Betreiben des Messgeräts ist vom Betreiber sicherzustellen, dass bei der Montage und
Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber selbst durchgeführt werden, die örtlichen Vorschriften beachtet
werden.
5.15 Anforderungen an das Personal
Die Installation, Inbetriebnahme und Wartung dürfen nur durch Personal durchgeführt werden, das die
folgenden Bedingungen erfüllt:
Qualifiziertes Fachpersonal mit entsprechender Ausbildung
l
Autorisierung durch den Anlagenbetreiber
l
Hinweis: Qualifiziertes Fachpersonal
Im Sinne dieser Anleitung bzw. Warnhinweise auf dem Produkt selbst sind dies Personen, die mit Aufstellung,
Montage, Inbetriebnahme und Betrieb des Produktes vertraut sind und über die ihrer Tätigkeit entsprechenden
Qualifikationen verfügen, wie z.B.
Ausbildung und Unterweisung bzw. Berechtigung, Stromkreise und Geräte/Systeme gemäß den
l
Standards der Sicherheitstechnik ein- und auszuschalten, zu erden und zu kennzeichnen
Ausbildung oder Unterweisungen gemäß den Standards der Sicherheitstechnik in Pflege und Gebrauch
l
angemessener Sicherheitsausrüstung
Schulung in Erster Hilfe
l
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Rev. 01