HT Instruments
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Protokollieren der Prüfung
Alle durchgeführten Prüfungen sind auf geeignete Weise zu dokumentieren. Das
Protokollieren der Prüf- bzw. Messergebnisse ist erforderlich, um:
• Die tatsächliche Durchführung der Prüfung nachzuweisen
• Anhand der Messergebnisse eine Alterung bzw. sich anbahnende Fehler
durch Messwertvergleiche festzustellen
• und den entsprechenden rechtlichen Vorschriften zu genügen
Um die durchgeführten Prüfungen ausreichend zu dokumentieren sind folgende
Angaben notwendig:
• Prüfdatum
• Gerätetyp, -seriennummer, -besitzer (eine vollständige Identifikation muss
möglich sein)
• Prüfer
• Durchgeführte Prüfungen, Prüfgrundlage (Normenverweis)
• Messergebnisse, gegebenenfalls besondere Messbedingungen
• Prüfergebnis und gegebenenfalls Entscheidung über die Weiterverwendung
oder Aussonderung des Gerätes
• Unterschrift des Prüfers mit der bestätigt wird: „Dieses Betriebsmittel
entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik."
Für die Form des Prüfprotokolls und den Umfang der Angaben gibt es keine
verbindlichen Vorgaben. Die jeweils verantwortliche Fachkraft hat dies zu
entscheiden. Jedoch kann ein Prüfprotokoll oder Prüfbuch von der zuständigen
Berufsgenossenschaft gefordert werden.
Alle Gerätetester mit PC-Schnittstelle verfügen über eine Software zur einfachen und
schnellen Protokollierung der durchgeführten Prüfungen. Über diese Software
können die Daten auch in andere Programme übernommen werden.
Eine weitere Möglichkeit der Protokollierung ist die Verwendung von Vordrucken wie
beispielsweise dem „ZVEH - Prüfprotokoll für instandgesetzte elektrische Geräte".
Diese kann über den Richard Pflaum Verlag in München bezogen werden.
Die verantwortliche Elektrofachkraft hat ebenso festzulegen ob und in welcher Form
die geprüften Geräte zu kennzeichnen sind. Empfohlen werden eine Prüfplakette,
eine Plombe oder ein Aufdruck, der über den nächsten Prüftermin informiert. Eine
Kennzeichnung der geprüften Geräte ist in jedem Fall sinnvoll bzw. notwendig, um
den jeweiligen Benutzer sowie den für Kontrollen zuständigen Mitarbeiter über die
durchgeführte oder nicht durchgeführte bzw. überfällige Prüfung zu informieren.
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Prüftafeln HT-PT01 & HT-PT03