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Betreiben Der Prüftafel Und Des Prüfplatzes - HT Instruments HT-PT01 Handbuch

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HT Instruments
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Betreiben der Prüftafel und des Prüfplatzes
Für das Betreiben des Prüfplatzes mit der Prüftafel gelten zunächst wie für jede
elektrotechnische Anlage in gewerblichen Betrieben die:
• DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
• DIN VDE 0104 (EN 50191)
Prüfanlagen".
Besonders zu beachten sind infolge der speziellen Bedingungen beim Prüfen und
der damit möglicherweise verbundenen Fehlersuche die Festlegungen in der DGUV
Vorschrift 3 (bisher BGV A3) zum Verbot des
Arbeiten an oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile (§ 6, 7)
und der dazu möglichen Ausnahmen (§ 8). Weitere Festlegungen zum Gewähr-
leisten der erforderlichen Sicherheit beim Prüfen finden sich im Abschnitt 4 der oben
genannten DIN VDE 0104.
Um die in den genannten Vorschriften enthaltenen Vorgaben den besonderen Be-
dingungen des jeweiligen Prüfplatzes anzupassen ist nach der DGUV Vorschrift 3
(bisher BGV A3) und DIN VDE 0104 eine betriebliche Anweisung für das Prüfen an
diesem Platz zu erarbeiten. Dies muss durch den Elektromeister als Betriebsinhaber
bzw. als Leiter der für die Prüfungen zuständigen Elektroabteilung gewährleistet
werden. Er trägt die Verantwortung dafür dass der Prüfplatz ordnungsgemäß
entsprechend den Festlegungen von VDE 0104 und der DGUV Vorschrift 3 (bisher
BGV A3) betrieben wird. In dieser Anweisung bzw. auf andere Weise sind folgende
Festlegungen zu treffen:
1. Beauftragen einer Elektrofachkraft mit der Verantwortung für das vorschrifts-
mäßige Betreiben des Prüfplatzes.
2. Festlegen der Fachkräfte und/oder unterwiesenen Personen die den Prüfplatz
betreten bzw. Prüfarbeiten durchführen dürfen.
3. Festlegen der Rechte und Pflichten der nach 1. und 2. benannten Personen
bezüglich des Prüfplatzes. Hierzu gehören:
• Betreten des Platzes
• Alleiniges Prüfen
• Prüfen an unter Spannung stehenden Teilen
• Verschließen des Hauptschalters
4. Festlegen des Arbeitsablaufs beim Bedienen des Prüfplatzes und beim
Durchführen der Prüfungen in einer entsprechenden Betriebsanweisung.
Hierbei sind die Vorgaben von VDE 0104 und DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV
A3) sowie die Besonderheiten der vorliegenden Prüfaufgaben und die
einschlägige Literatur zu berücksichtigen.
5. Belehren der nach 1. und 2. benannten Personen sowie der anderen
Mitarbeiter die befugt sind den Raum zu betreten in dem sich der Prüfplatz
befindet.
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
„Errichten und Betreiben von elektrischen
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Prüftafeln HT-PT01 & HT-PT03

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