HT Instruments
6.1
Arbeitssicherheit am Prüfplatz
Ein
Prüfplatz
in
unterschiedlichsten Prüfungen vorgenommen werden, ist nach DIN VDE 0104 ein
„Prüfplatz besonderer Art". Es wird davon ausgegangen, dass an einem solchen
Prüfplatz möglicherweise an oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile
gearbeitet wird. Die in der genannten Norm getroffenen Festlegungen bezüglich der
Sicherheitseinrichtungen werden durch die Prüftafeln erfüllt. Diese enthalten:
• einen Fehlerstromschutzschalter (l
Berührung (L-PE) den Berührungsstrom unterbricht, bevor eine gesundheits-
schädigende Wirkung eintritt
• einen verschließbaren, mit einem Unterspannungsauslöser versehenen
Hauptschalter, der bei einer Spannungsunterbrechung die Prüftafel und damit
den Prüfaufbau abschaltet
• einen Not-Aus-Taster, bei dessen Betätigung der Hauptschalter ausgelöst
wird (zusätzlicher Anschluss für einen mobilen Not-Aus-Taster bei den
Prüftafeln der Serie PT03)
• Anschlussklemmen für externe NOT-AUS-Taster und Signalleuchten des
Prüfplatzes
• Sicherheitssteckbuchsen zum Anschluss einzelner Leitungsadern.
Hinweis:
Wird die Prüfung nicht durch das Abschalten des Hauptschalters
sondern durch das Stellen des Wendeschalters in die Stellung „0"
beendet, so wird damit die Arbeitssteckdose nicht abgeschaltet. Die
dem Arbeitsschutz dienenden Festlegungen für das Gestalten des
Prüfplatzes sind im Anhang dargelegt. Besonders zu beachten sind
darüber
(EN 50191).
• Die Einrichtung des Prüfplatzes soll soweit wie möglich aus nichtleitendem
Material bestehen.
• Es sind möglichst schutzisolierende Prüf- und Arbeitsgeräte zu verwenden.
• Als Prüfleitungen sind solche mit teilweisem Berührungsschutz anzuwenden.
• Der Standort des Prüfenden ist mit einem Belag aus nichtleitendem Material
zu versehen, soweit nicht der Fußboden dieser Forderung entspricht.
Diese Maßnahmen haben alle das Ziel, die Wahrscheinlichkeit von Durchströmungen
der dort prüfenden Personen zu verhindern. Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken,
dass sich alle am Prüfplatz tätigen Personen arbeitsschutzgerecht verhalten. In der
Betriebsanweisung (Beispiel siehe Anhang ) sind die darauf hinwirkenden Fest-
legungen zu treffen.
Der Prüfplatz, seine Elektroanlage und die dort zur Anwendung kommenden ortsver-
änderlichen Geräte sind halbjährlich in die Wiederholungsprüfung nach DGUV
Vorschrift 3 (bisher BGV A3) einzubeziehen. Die Sicherheitseinrichtungen sind
täglich im Verlauf der Prüfarbeit zu kontrollieren.
der
Elektrowerkstatt,
hinaus
folgende
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Prüftafeln HT-PT01 & HT-PT03
an
dem
erfahrungsgemäß
= 30 mA), der im Falle einer direkten
∆n
Forderungen
die
aus
DIN VDE 0104