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Pflichten Des Betreibers - Schaerer Coffee Club Betriebsanleitung

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Sicherheit und Gewährleistung
11.3  Pflichten des Betreibers
Der Betreiber solcher Anlagen muss
für die regelmäßige Wartung durch
Schaerer Servicetechniker, deren Beauftragte oder
andere autorisierte Personen und für die Überprüfung
der Sicherheitseinrichtungen sorgen.
Der Zugang zum Servicebereich ist nur Personen
gestattet, die das Wissen und die praktische
Erfahrung mit dem Gerät haben, insbesondere was
Sicherheit und Hygiene betrifft.
Die Kaffeemaschine ist vom Betreiber so
aufzustellen, dass die Pflege und Wartung
ungehindert möglich ist.
In der Büro-/  E tagenversorgung oder ähnlichen
Selbstbedienungsanwendungen sollte Personal,
das in die Bedienung der Kaffeemaschine
eingewiesen ist, die Kaffeemaschine beaufsichtigen.
Das geschulte Personal soll die Einhaltung
der Pflegemaßnahmen sicherstellen und für
Anwendungsfragen zur Verfügung stehen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die
elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in
einem ordnungsgemäßen Zustand sind (z.B.
nach DGUV Vorschrift 3). Zur Sicherstellung der
Betriebssicherheit Ihrer Kaffeemaschine ist u.a. die
regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsventile und
der Druckbehälter erforderlich.
Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Wartung
durch den Schaerer Service oder durch von
Schaerer autorisiertes Servicepersonal durchgeführt.
Die Systemreinigung darf nur mit den von
Schaerer vorgesehenen Schaerer Spezial-
Reinigungsmitteln für die Kaffeemaschine
(Tabletten) und für das Milchsystem (Flüssigreiniger)
durchgeführt werden.
Die Herstellervorgaben zu Wartungszyklen und
Wartungshäufigkeit (
106
  W artung) sind zu beachten.
w
Schaerer Spezial-
Reinigungsmittel
w  Z ubehör und Ersatzteile
Seite 111
Betriebsanleitung SCClub

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