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Entsorgung Von Nicht Wiederaufladbaren; Batterien - Dräger Fabius plus XL Gebrauchsanweisung

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Entsorgung von nicht wiederaufladbaren Batterien
WARNUNG
Explosionsgefahr und Verätzungsgefahr
Bei unsachgemäßem Umgang mit Batterien
besteht Explosionsgefahr und Verätzungsge-
fahr.
– Batterien nicht ins Feuer werfen.
– Batterien nicht gewaltsam öffnen.
Batterien nicht wieder aufladen.
Für die Bundesrepublik Deutschland gilt: Gemäß
Batteriegesetz ist der Endverbraucher verpflichtet,
schadstoffhaltige Batterien an den Händler oder an
Rücknahmestellen der öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträger zurückzugeben. Die im Gerät ent-
haltene Batterie muss deshalb vor der Entsorgung
des Geräts durch Fachleute ausgebaut werden. In
allen anderen Ländern müssen die entsprechen-
den nationalen Bestimmungen eingehalten wer-
den.
Gebrauchsanweisung Fabius plus XL SW 3.n
Entsorgung
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