Entsorgung
Nicht- wiederaufladbare Batterien entsorgen
WARNUNG
Gefahr von Personenschäden
Batterien dürfen nicht zerlegt, geöffnet oder
zerkleinert werden, andernfalls besteht
Verätzungsgefahr.
Batterien dürfen weder Hitze noch Feuer
ausgesetzt werden, andernfalls besteht
Explosionsgefahr.
Batterien nicht wieder aufladen.
Entsorgen des Zubehörs
Folgende Artikel gemäß Hygienevorschriften des
Krankenhauses entsorgen:
– Sterilisierbarer Handgriff E
– Sterilisierbarer Handgriff
– Dräger-Einweghandgriff
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Das Medizinprodukt enthält eine schadstoffhaltige
Batterie.
Für die Bundesrepublik Deutschland gilt: Gemäß
Batteriegesetz ist der Endverbraucher verpflichtet,
schadstoffhaltige Batterien an den Vertreiber oder
an Rücknahmestellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zurückzugeben. Die im Gerät
enthaltene Batterie muss deshalb vor dem
Entsorgen des Geräts durch Fachleute ausgebaut
werden. In anderen Ländern als in der
Bundesrepublik Deutschland müssen die
jeweiligen nationalen Vorschriften eingehalten
werden.
Gebrauchsanweisung Polaris 600