Entsorgung
Entsorgen des Medizinprodukts
WARNUNG
Infektionsgefahr
Gerät und Geräteteile vor der Entsorgung des-
infizieren und reinigen!
Dieses Produkt muss entsprechend den nationalen
Vorschriften entsorgt werden.
– Für die Leuchte Polaris 100/200 ist ein Recy-
clingpass mit der Sachnummer G25900 auf An-
frage bei Dräger erhältlich.
Entsorgen der nicht-wiederaufladbaren Batterien
WARNUNG
Explosionsgefahr und Verätzungsgefahr
Durch unsachgemäßen Umgang mit Batterien
besteht Explosionsgefahr und Verätzungsge-
fahr.
Batterien nur von spezialisiertem Instandhal-
tungspersonal austauschen lassen.
Batterien nicht ins Feuer werfen.
Batterien nicht gewaltsam öffnen.
Batterien nicht wieder aufladen.
Das Medizinprodukt enthält eine schadstoffhaltige
Batterie.
Gebrauchsanweisung Polaris 100/200
Für Länder im Geltungsbereich der EU-
Richtlinie 2002/96/EG
Dieses Gerät fällt in den Geltungsbereich der EU-
Richtlinie 2002/96/EG (WEEE). Gemäß Registrie-
rung nach dieser Richtlinie ist eine Entsorgung
über die kommunalen Sammelstellen für Elektroalt-
geräte nicht zulässig. Dräger hat ein Unternehmen
autorisiert, die Abholung und Entsorgung dieses
Geräts vorzunehmen. Um die Rücknahme zu initi-
ieren oder um nähere Informationen zu erhalten, im
Internet www.draeger.com aufrufen und bei der
Suchfunktion "WEEE" eingeben. Wenn der Zugang
zur Dräger-Internetseite nicht möglich ist, an die
zuständige nationale Dräger-Organisation wenden.
Für die Bundesrepublik Deutschland gilt: Gemäß
Batteriegesetz ist der Endverbraucher verpflichtet,
schadstoffhaltige Batterien an den Vertreiber oder
an Rücknahmestellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zurückzugeben. Die im Gerät
enthaltene Batterie muss deshalb vor dem Entsor-
gen des Geräts durch Fachleute ausgebaut wer-
den. In anderen Ländern als in der Bundesrepublik
Deutschland müssen die jeweiligen nationalen Vor-
schriften eingehalten werden.
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