3.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist nur für den
Achtung!
Das Gerät darf nur in Betrieb genommen werden, wenn es in / an eine andere Maschine ein- /
angebaut und mit dieser zusammen betrieben wird.
Es darf nur Schmierstoff nach Spezifikation des Maschinenherstellers gefördert werden.
Das Gerät darf nur den technischen Daten entsprechend eingesetzt werden (siehe Kapitel
1. „Technische Daten"). Diese Werte dürfen auf keinen Fall überschritten bzw. unterschritten
werden. Betreiben Sie das Gerät nie ohne Schmierstoff.
Eigenmächtige
bauliche Veränderungen
Personen und Maschinen übernimmt BEKAkeinerlei Haftung.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch:
· Dass Sie alle Kapitel und Hinweise in der Betriebsanleitung beachten.
· Dass Sie alle Wartungsarbeiten durchführen.
· Dass Sie alle einschlägigen Vorschriften zur
des Gerätes befolgen.
· Dass Sie die erforderliche fachliche Ausbildung und die Autorisierung Ihres Betriebes besitzen, um die erforderlichen
Arbeiten am Gerät durchzuführen.
Achtung!
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als unzulässige Betriebsweise.
4.
Gewährleistungsumfang
Gewährleistungen in Bezug auf Betriebssicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung werden vom Hersteller nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung zugesichert und nur unter folgenden Bedingungen übernommen:
· Montage,Anschluss und Wartung werden von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt.
· Das Gerät wird entsprechend denAusführungen der Betriebsanleitung verwendet.
· Die in den technischen Daten angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall überschritten bzw. unterschritten
werden.
· Umbau- und Reparaturarbeiten an dem Gerät dürfen nur von BEKAdurchgeführt werden.
Für Schäden, die am Gerät durch Betrieb mit ungeeignetem Schmierstoff verursacht werden (z.B.
Kolbenverschleiß, Kolbenklemmen, Blockaden, Verspröden von Dichtungen etc.), erlöschen
Garantie und Gewährleistung.
Achtung!
BEKA übernimmt generell keine Garantieleistungen für Schäden durch Schmierstoffe, auch wenn
diese bei BEKA einem Labortest unterzogen und freigegeben wurden, da schmierstoffbedingte
Schäden (bspw. durch überlagerte, falsch gelagerte Schmierstoffe, Chargenschwankungen etc.)
im Nachhinein nicht nachvollzogen werden können.
© BEKA 201 Alle Rechte vorbehalten!
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...ein Produkt von
industriellen
oder
an dem Gerät sind
nicht zulässig
Arbeitssicherheit
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gewerblichen Gebrauch
zugelassen.
. Für daraus entstehende Schäden an
und
Unfallverhütung
während aller Lebenszyklen