Sicherheit
Gefährdung
b) Treibgas
Beim Laden der An-
triebsbatterie
Bei der Benutzung von
Batterieladegeräten
Beim Abstellen von
Treibgasstaplern
Bei fahrerlosen Transportsystemen
Fahrbahnbeschaffen-
heit unzureichend
Ladungsträger falsch,
verrutscht
Fahrverhalten nicht
vorhersehbar
Fahrwege blockiert
Fahrwege kreuzen
sich
Keine Personenerken-
nung bei Ein- und Aus-
lagerung
Gefährdung für die Beschäftigten
Nach Betriebssicherungsverordnung (Betr-
SichV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
muss der Betreiber die Gefährdungen im Be-
trieb ermitteln und beurteilen und die notwen-
digen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die
Beschäftigten festlegen (BetrSichV). Der Be-
treiber muss daher für den Betrieb gültige Be-
triebsanweisungen aufstellen (§ 6 ArbSchG)
und dem Fahrer mitteilen. Eine zuständige
Person ist zu benennen.
Maßnahme
DGUV Vorschrift D34,
Betriebsanleitung und
VDMA-Regeln beach-
ten
BetrSichV, Betriebsan-
leitung und VDMA-Re-
geln beachten
BetrSichV, BGR 104
und die Betriebsanlei-
tung beachten
BetrSichV, BGR 104
und die Betriebsanlei-
tung beachten
Reinigung der Fahrwe-
ge
Ladung neu auf Palet-
te aufsetzen
Schulung der Mitarbei-
ter
Fahrwege markieren
Fahrwege freihalten
Vorfahrtsregelung be-
kanntgeben
Schulung der Mitarbei-
ter
56378011500 DE - 12/2019 - 04
Prüfvermerk
√ erledigt
- nicht betroffen
O
O
O
O
O
O
O
O
O
O
Restrisiko
Hinweise
VDE 0510: Insbeson-
dere
- Belüftung sicherstel-
len
- Isolationswert im zu-
lässigen Bereich
BetrSichV und BGR
104
BetrSichV und BGR
104
BetrSichV
BetrSichV
BetrSichV
BetrSichV
BetrSichV
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