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Unzulässige Verwendung; Einsatzort - Still RX60-serie Originalbetriebsanleitung

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Vorwort
Die Bestimmungen zum Anhängerbetrieb sind
zu beachten, siehe Kapitel „Anhängerbetrieb".
Unzulässige Verwendung
Jede Gefährdung durch unzulässige Verwen-
dung ist ein durch den Betreiber bzw. Fahrer
und nicht durch den Hersteller zu vertretender
Sachverhalt.
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Personen
„Betreiber" und „Fahrer" beachten!
Die Benutzung für andere Zwecke, als in die-
ser Betriebsanleitung beschrieben, ist unters-
agt.
GEFAHR
Es besteht Lebensgefahr durch Herab-
fallen vom fahrenden Stapler!
– Das Mitfahren von Personen auf dem
Stapler ist verboten.
Der Stapler darf nicht in feuer- oder explosi-
onsgefährdeten Bereichen oder Korrosion ver-
ursachenden oder stark staubhaltigen Berei-
chen betrieben werden.
Das Ein- bzw. Ausstapeln auf Schrägen oder
Rampen ist nicht zulässig.

Einsatzort

Der Stapler kann im Freien und in Gebäuden
eingesetzt werden. Der Betrieb auf öffentli-
chen Straßen ist nur zugelassen, wenn die
Ausstattungsvariante „StVZO" eingebaut ist.
Beim Betrieb des Staplers auf öffentlichen
Straßen muss der Stapler den bestehenden
nationalen Vorschriften des Einsatzlands ent-
sprechen.
Die Böden müssen eine ausreichende Tragfä-
higkeit haben (Beton, Asphalt) und eine raue
Oberfläche besitzen. Die Fahrwege, Arbeits-
bereiche und Gangbreiten müssen den Anga-
ben dieser Betriebsanleitung entsprechen, sie-
he Kapitel „Fahrwege".
56378011500 DE - 12/2019 - 04
Einsatz des Staplers
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