Bedienung
Vorsicht bei aus der Fahrzeugkontur
herausragenden Komponenten
Stapler fahren häufig in sehr enge oder sehr
niedrige Bereiche wie Regalgänge oder Con-
tainer ein. Dafür sind sie von ihren Abmessun-
gen her auch konzipiert. Trotzdem können be-
weglichen Komponenten aus der Staplerkon-
tur herausragen und beschädigt oder abgeris-
sen werden. Solche Komponenten sind z. B.:
eine aufgeklappte Dachscheibe in der Fah-
●
rerkabine
geöffnete Kabinentüren
●
Zustand der Fahrwege
Fahrwege müssen ausreichend befestigt,
eben und frei von Verschmutzung und herab-
gefallenen Gegenständen sein.
Abflusskanäle, Bahnübergänge u. Ä. müssen
so ausgeglichen und, wenn erforderlich, mit
Rampen versehen sein, dass sie möglichst
stoßfrei überfahren werden können.
Auf Tragfähigkeit von Gullydeckeln, Schacht-
abdeckungen u. Ä. achten.
Zwischen den höchsten Teilen des Staplers
oder der Last und festen Teilen der Umge-
bung muss ein ausreichender Abstand vor-
handen sein. Die Höhe richtet sich nach der
Bauhöhe des Hubgerüsts und nach den Ab-
messungen der Last.
Regeln für Fahrwege und den Arbeits-
bereich
Es dürfen nur die vom Betreiber oder dessen
Beauftragten für den Verkehr freigegebenen
Wege befahren werden. Die Verkehrswege
müssen frei von Hindernissen sein. Die Last
darf nur an den vorgesehenen Stellen abge-
stellt und gelagert werden. Der Betreiber und
dessen Beauftragte müssen dafür sorgen,
dass unbefugte Dritte dem Arbeitsbereich
fernbleiben.
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Person
„Betreiber" beachten!
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