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Still RX60-serie Originalbetriebsanleitung Seite 64

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Sicherheit
Restrisiko
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Personen
„Betreiber" und „Fahrer" beachten!
Bau und Ausrüstung des Staplers entspre-
chen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und
tragen daher die CE-Kennzeichnung. Diese
gehören deshalb nicht zum erforderlichen Um-
fang der Gefährdungsbeurteilung, Anbaugerä-
te durch die eigene CE-Kennzeichnung eben-
falls nicht. Der Betreiber hat jedoch die Art
und Ausrüstung der Stapler so auszuwählen,
dass diese den örtlichen Einsatzbestimmun-
gen entsprechen.
Das Ergebnis ist zu dokumentieren (§ 6
ArbSchG). Bei Staplereinsätzen mit gleicharti-
ger Gefährdungssituation können die Ergeb-
nisse zusammengefasst werden. Diese Über-
sicht (siehe Kapitel „Übersicht der Gefährdun-
gen und Gegenmaßnahmen") dient als eine
Hilfestellung, diese Vorschrift zu erfüllen. In
der Übersicht sind wesentliche Gefährdungen
genannt, welche bei Nichtbeachtung am häu-
figsten die Ursache von Unfällen sind. Sind
betriebsbedingt weitere wesentliche Gefahren
vorhanden, so müssen diese zusätzlich be-
rücksichtigt werden.
In vielen Betrieben werden die Einsatzverhält-
nisse der Stapler soweit gleichartig sein, dass
die Gefährdungen in einer Übersicht zusam-
mengefasst werden können. Hinweise der je-
weils zuständigen Berufsgenossenschaft zu
diesem Thema beachten.
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56378011500 DE - 12/2019 - 04

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