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Allgemeine Wartungsinformationen
Allgemeine Wartungsinformationen
Qualifikation des Personals
GEFAHR
Explosionsgefahr!
Der Betreiber ist laut Betriebssicher-
heitsverordnung (BetrSichV) für seine
Arbeitsmittel verantwortlich. Er hat für
die ordnungsgemäße Durchführung
von Prüfungen und Instandsetzungen
zu sorgen.
– Instandsetzungsarbeiten nur durch
eine befähigte Person durchführen
lassen.
Siehe den Abschnitt „Betreiber" im Kapitel
„Definition der verantwortlichen Personen".
GEFAHR
Explosionsgefahr
Arbeiten am Stapler innerhalb explo-
sionsgefährdeter Bereiche können
zur Explosion der umgebenden Atmo-
sphäre führen. In explosionsgefähr-
deten Bereichen dürfen am Stapler
keine Arbeiten ausgeführt werden.
– Den Stapler nur außerhalb explo-
sionsgefährdeter Bereiche warten
oder instandsetzen.
Nur qualifiziertes und autorisiertes Personal
darf die Wartung durchführen. Regelmäßige
Sicherheitsprüfungen oder Prüfungen nach
außergewöhnlichen Vorkommnissen muss
eine befähigte Person durchführen.
– Siehe dazu den Abschnitt „Befähigte
Person zu Prüfungen im Explosionsschutz"
im Kapitel „Definition der verantwortlichen
Personen".
Die befähigte Person muss ihre Begutachtung
und Beurteilung vom Standpunkt der Sicher-
heit aus abgeben, unbeeinflusst von betrieb-
lichen und wirtschaftlichen Umständen. Die
befähigte Person muss ausreichende Kennt-
nisse und Erfahrungen haben, um den Zu-
stand eines Staplers und die Wirksamkeit der
Schutzeinrichtungen nach den Regeln der
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56368011530 DE - 06/2019 - 02
Wartung