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Einsatz des Staplers
GEFAHR
Kippgefahr bei Schrägstellung des Staplers!
– Nicht auf Schrägen oder Rampen ein- bzw.
ausstapeln.
GEFAHR
Explosionsgefahr!
Der Stapler darf nicht in feuer- oder
explosionsgefährdeten Bereichen
betrieben werden, die nicht seiner
Klassifizierung entsprechen.
Der Stapler darf nicht in Korrosion ver-
ursachenden oder stark staubhaltigen
Bereichen betrieben werden, die nicht
seiner Klassifizierung entsprechen.
Die Angaben auf dem Fabrikschild
sind verbindlich!
Der Stapler darf nach Richtlinie
2014/34/EU nicht verwendet werden in:
• Bereichen der Gerätegruppe I, d. h. im
Bergbau (unter Tage),
• Bereichen der Gerätegruppe III, d. h.
zum Verwenden in explosionsgefährdeten
Staubatmosphären,
• Bereichen der Zone 0 und 20,
• Bereichen der Zonen, die nicht eindeutig
durch die Angaben auf dem Fabrikschild
freigegeben sind,
• Bereichen der Temperaturklassen, die nicht
durch die Angabe auf dem Fabrikschild
freigegeben sind,
• Explosionsgefährdeten Bereichen zum
Schleppen von Anhängern, wenn keine ex-
plosionsgeschützte Anhängevorrichtung
und keine explosionsgeschützten Anhän-
ger verwendet werden.
HINWEIS
Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen
siehe Abschnitt „Grundsätzliches zum Explo-
sionsschutz".
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56368011530 DE - 06/2019 - 02
Vorwort