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Wartung
Allgemeine Wartungsinformationen
Allgemeine Wartungsinformationen
Qualifikation des Personals
Nur qualifiziertes und autorisiertes Personal
darf die Wartung durchführen. Die jährliche
Überprüfung ist von einer befähigten Person
durchzuführen. Die befähigte Person muss ih-
re Begutachtung und Beurteilung unbeein-
flusst von betrieblichen und wirtschaftlichen
Umständen nur vom Standpunkt der Sicher-
heit aus abgeben. Sie muss ausreichende
Kenntnisse und Erfahrungen haben, um den
Zustand eines Flurförderzeugs und die Wirk-
samkeit der Schutzeinrichtungen nach den
Regeln der Technik und den Grundsätzen für
die Prüfung von Flurförderzeugen beurteilen
zu können.
Wartungsarbeiten, für die keine beson-
dere Qualifikation erforderlich ist
Einfache Wartungsarbeiten wie z. B. Kontrolle
des Hydraulikölstandes dürfen von ungeschul-
tem Personal durchgeführt werden. Eine Qua-
lifizierung wie oben ist hierfür nicht erforder-
lich. Weitere Angaben hierzu siehe in dieser
Betriebsanleitung.
Angaben zur Wartungsdurchführung
Dieser Abschnitt enthält alle Informationen zur
Feststellung, wann das Flurförderzeug gewar-
tet werden muss. Wartung fristgemäß nach
der Wartungsübersicht ausführen, nur so blei-
ben Einsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit
und Lebensdauer des Flurförderzeugs, sowie
eventuelle Garantieansprüche erhalten.
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