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Unbefugte Modifizierung Und Herstellung Von Ersatzteilen; Sicherheitsmaßnahmen Durch Den Betreiber - ECOLAB DOS ECO Kurz- Betriebsanleitung

Dosierstation mit eco pumpe
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2.5

Unbefugte Modifizierung und Herstellung von Ersatzteilen

VORSICHT!
Änderungen oder Modifikationen an der Anlage sind ohne vorherige und
schriftliche Genehmigung der Ecolab Engineering GmbH nicht erlaubt und
führen zum Garantieverlust.
Unter keinen Umständen sollten Änderungen oder Modifikationen an den
elektrischen Schaltkreisen, den Hydraulikkreisläufen oder den
Sicherheitseinrichtungen der Maschine ohne die vorherige und schriftliche
Genehmigung der Ecolab Engineering GmbH vorgenommen werden.
Vom Hersteller genehmigte(s) Original-Ersatzteile und Zubehör dienen der
Erhöhung der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile schließt die Gewährleistung für die
daraus entstehenden Konsequenzen aus.
2.6
Nutzungsdauer
In Abhängigkeit der durchgeführten Wartungen beträgt die Lebensdauer 10 Jahre
(Sicht- und Funktionsprüfung, Ersatz von Verschleißteilen etc.).
Danach ist eine Überprüfung notwendig und manchmal auch eine nachfolgende
Generalüberholung durch den Hersteller.
2.7
Sicherheitsmaßnahmen durch den Betreiber
Es wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber sein Bedien- und Wartungspersonal
bezüglich der Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu schulen,
einzuweisen und zu überwachen hat.
Die Häufigkeit von Inspektionen und Kontrollmaßnahmen muss eingehalten und
dokumentiert werden!
Im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) ist die nationale Umsetzung der
Richtlinie (89/391/EWG), die dazugehörigen Richtlinien und davon
besonders die Richtlinie (2009/104/EG) über die Mindestvorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch
Arbeitnehmer bei der Arbeit, in der gültigen Fassung, zu beachten und
einzuhalten.
Der Betreiber muss die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen für:
n
die Sicherheit des Personals (BG- und Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstätten-
Richtlinien), z.B. Betriebsanweisungen, auch nach §20 GefStoffV, persönliche
Schutzausrüstung (PSA), Vorsorgeuntersuchungen;
n
die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung, Arbeitsanweisungen,
Verfahrensrisiken und Wartung);
n
die Produktbeschaffung (Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis);
n
die Produktentsorgung (Abfallgesetz);
n
die Materialentsorgung (Außerbetriebnahme, Abfallgesetz);
n
die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung) einhalten,
n
sowie die aktuellen Umweltschutzauflagen beachten.
23
Sicherheit
417101656 Rev. 01-10.2019

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