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APITEL
b.
c.
Veröff.nr. 99610-15140_DE
G
ARANTIEERKLÄRUNG GEMÄ
TE UND
Mitsubishi Heavy Industries, Ltd. garantiert dem Endkunden und jedem
nachfolgenden Käufer des im Staat Kalifornien registrierten Motors, dass
dieser Motor:
1. so konzipiert, gebaut und ausgestattet ist, dass er allen geltenden,
vom California Air Resources Board erlassenen Richtlinien
entspricht.
2. frei von Fehlern in Form von Material- und Verarbeitungsmängeln ist,
die zum Ausfall eines Garantieteils führen, das hinsichtlich aller
Materialeigenschaften mit den im Antrag auf Zertifizierung von
Mitsubishi Heavy Industries, Ltd. genannten Teilen identisch ist, und
zwar für einen Zeitraum von 5 Jahren oder 3.000 Betriebsstunden, je
nachdem, was zuerst eintritt. Falls kein Instrument zur Messung der
Betriebsstunden vorhanden ist, gilt für den Motor eine Garantie von 5
Jahren. Für alle Motoren mit einer Nennleistung von weniger als
19kW und für Motoren mit konstanter Drehzahl mit einer
Nennleistung von weniger als 37kW mit Nenndrehzahlen höher oder
-1
gleich 3.000 min
gilt ein Zeitraum von 2 Jahren oder 1.500
Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst eintritt. Falls kein
Instrument zur Messung der Betriebsstunden vorhanden ist, gilt für
den Motor eine Garantie von 2 Jahren.
Die Garantie für emissionsrelevante Teile wird wie folgt ausgelegt:
1. Für jedes Garantieteil, dessen planmäßiger Austausch nicht zur
vorgesehenen Wartung gemäß den schriftlichen Anweisungen in
Unterabschnitt (e) gehört, gilt eine Garantie gemäß dem in
Unterabschnitt (b) (2) definierten Garantiezeitraum. Fällt ein solches
Teil während des Garantiezeitraums aus, wird es gemäß
Unterabschnitt (4) unten von Mitsubishi Heavy Industries, Ltd.
repariert oder ersetzt. Für alle solche Teile, die im Rahmen der
Garantie repariert oder ersetzt werden, gilt eine Garantie bis zum
Ende des verbleibenden Garantiezeitraums.
2. Für jedes Garantieteil, das gemäß den schriftlichen Anweisungen in
Unterabschnitt (e) nur regelmäßig überprüft werden muss, gilt eine
Garantie gemäß dem in Unterabschnitt (b) (2) definierten
Garantiezeitraum. Der Hinweis in solchen schriftlichen Anweisungen
„ bei Bedarf reparieren oder austauschen" führt nicht zu einer
Verkürzung des Garantiezeitraums. Für alle solche Teile, die im
Rahmen der Garantie repariert oder ersetzt werden, gilt eine
Garantie bis zum Ende des verbleibenden Garantiezeitraums.
Betriebs- und Wartungshandbuch
63/230
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DER KALIFORNISCHEN
MISSIONSREGELUNG
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