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Gefahren Im Zusammenhang Mit Abgasen Und Kraftstoffen - SDMO RL6 Handbuch

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Verbrauchsstoffe
Beachten Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit Kraftstoffen, bevor sie Ihren Stromer-
zeuger, die Motorpumpe oder den Flutlichtmast betreiben.
Verwenden Sie niemals Meerwasser oder andere elektrolytische oder ätzende Flüssigkeiten für den Kühlmittelkreislauf.
Umweltschutzbestimmungen
Der Betreiber hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit der Einsatzort ordnungsgemäß gestaltet ist. Der gesamte
Einsatzort sollte immer sauber gehalten werden.
Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten und regelmäßig zu reinigen, damit insbesondere Ansammlungen von gefährli-
chem oder umweltschädlichem Material oder von Stäuben vermieden werden, die sich entzünden oder zu einer Explosion
führen könnten. Das Reinigungsmaterial muss an die von den vorhandenen Produkten und den Stäuben ausgehenden Ge-
fahren angepasst sein.
Die Lagerung von Gefahr- oder Kraftstoffen innerhalb von Räumlichkeiten, in denen sich Verbrennungsmotoren befinden, ist
auf das Maß zu reduzieren, das für den Betrieb benötigt wird.
Die Anlagen sind unter der ständigen Aufsicht einer geeigneten Person zu betreiben. Dieses Personal kontrolliert re-
gelmäßig die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen und stellt die Kraftstoffversorgung der Verbrennungsmotoren
sicher.
Außerhalb der Verbrennungsmaschinen darf kein Feuer, gleich in welcher Form, erzeugt werden. Dieses Verbot ist deutlich
lesbar auszuschildern.
Das Wegschütten von Abwasser, Schlämmen oder Abfällen ist nicht erlaubt.
Die verwendeten Kraftstoffe müssen den vom Hersteller der Verbrennungsmaschinen empfohlenen Spezifikationen
entsprechen.
Der Aggregatzustand des Kraftstoffs ist der, in dem er sich befindet, wenn er in die Brennkammer eingeleitet wird.
Das Verbrennen des Abfalls im Freien ist verboten.
Schützen Sie bei der Suche nach Lecks immer Ihre Hände. Unter Druck stehende Flüssigkeiten können in das Körperge-
webe eindringen und schwere Verletzungen hervorrufen. Gefahr von Blutvergiftungen.
Fangen Sie das Öl in einem hierfür geeigneten Behälter auf (die Öllieferanten nehmen das Altöl wieder zurück).
Außer bei besonderen Genehmigungen dürfen einmal geschlossenen Gasnetze nur durch den Gashändler wieder geöffnet
werden. Der Betreiber kann jedoch unter Auflagen Zugang dazu haben. Dies ist beim jedem Einsatzort abzuklären.

1.3.2 Gefahren im Zusammenhang mit Abgasen und Kraftstoffen

Das in den Abgasen enthaltene Kohlenmonoxid kann tödlich sein, wenn die Konzentration in der eingeat-
meten Atmosphäre zu hoch ist.
Lassen Sie den Stromerzeuger, die Motorpumpe oder den Beleuchtungsmast immer nur an einem gut
belüfteten Ort laufen, an dem sich die Abgase nicht anstauen können.
Bei Betrieb in geschlossenen Räumen:
Abgase unbedingt ins Freie ableiten.
Gefahr
Für eine ausreichende Belüftung sorgen, so dass anwesenden Personen nicht gefährdet sind.
Beachten Sie die geltenden regionalen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich von Stromerzeugern, Motorpumpen oder
Flutlichtmasten sowie die regionalen Bestimmungen bezüglich des Gebrauchs von Kraftstoffen (Benzin, Diesel und Gas)
bevor Sie Ihren Stromerzeuger, Motorpumpe oder Flutlichtmast einsetzen.
Das Volltanken ist bei abgestelltem Motor durchzuführen (außer bei Stromerzeugern mit einem automatischen Betankungs-
system).
Die Abgase des Motors sind giftig: Lassen Sie den Stromerzeuger, die Motorpumpe oder den Flutlichtmast nicht in einem
nicht belüfteten Bereich laufen. Ist er in einem belüfteten Raum installiert, sind zusätzliche Brand- und Explosionsschutz-
maßnahmen zu treffen.
Eine undichte Abgasleitung kann zu einer Erhöhung des Lärmpegels des Stromerzeugers, der Motorpumpe oder des Flut-
lichtmasts führen. Kontrollieren Sie die Abgasanlage regelmäßig, um sich von dessen Leistungsfähigkeit zu vergewissern.
Die Leitungen sind auszutauschen, sobald es ihr Zustand erfordert.
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