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1.3.

Sicherheitshinweise

ACHTUNG!
• Alle Geräte werden auf permanente Weise installiert.
Je nach dem Modell des Patientenstuhls, mit dem die Behandlungseinheit kombiniert ist, muss die diesbezüglich im Abschnitt "Technische Daten" ange-
führte Installierungs-VORGABE herangezogen werden.
• Bedingungen des Fußbodens.
Die Bedingungen, die der Fußboden (Typ Estrich) erfüllen muss, müssen den Vorschriften hinsichtlich der Tragfähigkeit gemäß DIN 1055 Blatt 3 entsprechen.
Das Gesamtgewicht des Dentalkomplexes einschließlich eines Patientengewichts von 190 kg beträgt ca. 350 kg/qm.
• Änderungen an dem Gerät ohne die vorherige Zustimmung durch den Hersteller sind nicht gestattet.
Falls Änderungen an dem Gerät vorgenommen werden, müssen entsprechende Untersuchungen und Tests durchgeführt werden, um einen dauerhaft
sicheren Betrieb zu gewährleisten.
• Wenn das Produkt von einem nicht von STERN WEBER autorisierten Techniker durch Austausch von Teilen oder Komponenten durch andere Teile, die sich
von den vom Hersteller verwendeten Teilen unterscheiden, modifiziert wird, so übernimmt er eine Verantwortung, die analog zu derjenigen des Herstellers ist.
CEFLA s.c. lehnt jegliche Verantwortung für Sach- oder Personenschäden ab, wenn die hier angeführte Klausel nicht berücksichtigt wird.
• Patientenstuhl.
Die maximal am Patientenstuhl zulässige Last beträgt 190 kg. Dieser Wert darf nicht überschritten werden.
• Auflagefläche der Trays.
Die nachfolgend genannten Maximalbelastungswerte dürfen nicht überschritten werden:
- an der Arztplatte angebrachter Trayhalter, maximal zulässige Belastung auf das Tablett 2 kg, verteilt.
- an der Helferinnenplatte angebrachter Trayhalter, maximal zulässige Belastung auf das Tablett 1 kg, verteilt.
- Hilfstrayhalter maximal zulässige Belastung auf das Tablett 3,5 kg (ohne Negatoskop) oder 2,5 kg (mit Negatoskop).
• Anschlüsse an externe Geräte.
Das Gerät kann elektrisch nur an solche Geräte angeschlossen werden, die das CE-Markenzeichen tragen.
• Elektromagnetische Störungen.
Der Gebrauch in der Praxis oder in unmittelbarer Nähe von elektrischen Einrichtungen, die nicht mit der IEC 60601-1 3.a Ed. - 2007
könnte zu elektromagnetischen Störungen oder Störungen anderer Natur führen und zur Betriebsstörungen des zahnärztlichen Gesamtkomplexes
führen. In diesen Fällen wird vor dem Gebrauch dieser Geräte angeraten, die Stromversorgung des zahnärztlichen Gesamtkomplexes vorsichtshalber
auszuschalten.
• Austausch von Fräsen.
Die Entsperrvorrichtungen der Turbinen und der Gegenwinkel nur dann betätigen, wenn die Fräse vollständig still steht. Andernfalls nutzt sich das Sperr-
system ab und die Fräsen können sich lösen und Verletzungen verursachen.
Ausschließlich Qualitätsfräsen verwenden, die einen Verbindungsschaft mit kalibriertem Durchmesser aufweisen. Um den Zustand der Sperrvorrichtung
zu überprüfen, muss täglich bei Arbeitsaufnahme kontrolliert werden, ob die Fräse sicher am Instrument festgemacht ist. Am Sperrsystem entstandene
Defekte aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs sind leicht erkennbar und werden nicht durch die Garantie abgedeckt.
• Patienten mit Herzschrittmachern und/oder Hörprothesen.
Bei der Behandlung von Patienten mit Herzschrittmacher und/oder Hörprothesen müssen mögliche Auswirkungen des Gerätes auf den Herzschrittmacher
und/oder die Hörprothese in Betracht gezogen werden. In diesem Zusammenhang die auf dieses Thema bezogene technisch-wissenschaftliche Literatur
einsehen.
• Implantologie.
Wenn der zahnärztlichen Behandlungskomplex unter Einsatz autonomer und auf diesen Eingriff bezogener Einrichtungen für implantologische Eingriffe
genutzt wird, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stromversorgung des Patientenstuhls ausgeschaltet werden muss, um mögliche unerwünschte
Bewegungen zu vermeiden, die durch Störungen und/oder durch zufällige bzw. ungewollte Betätigung der Bedienelemente für die Bewegungsvorgänge
bedingt werden können.
• Vor Verlassen der Praxis muss die Wasserversorgung der Praxis und Hauptschalter des Geräts ausgeschaltet werden.
• Das Gerät ist nicht gegen das Eindringen von Flüssigkeiten geschützt (IPX 0).
• Das Gerät eignet sich nicht für einen Gebrauch in Präsenz einer entflammbaren Mischung aus Betäubungsgas und Sauerstoff oder Stickstoffoxydul.
• Das Gerät muss stets in einem einwandfrei leistungsfähigen Zustand gehalten werden. Für jeglichen Missbrauch, Unachtsamkeit beim Gebrauch sowie
für jede unsachgemäße Anwendung des Gerätes übernimmt der Hersteller keinerlei (zivil- und strafrechtliche) Verantwortung.
• Das Gerät darf nur von dazu befugtem Personal (Arzt oder Arzthilfe) mit entsprechender Ausbildung benutzt werden.
• Wenn das Gerät eingeschaltet oder betriebsbereit ist, muss es stets überwacht werden. Insbesondere in Präsenz von Minderjährigen / unzurechnungs-
fähigen Personen oder generell von nicht zu dessen Gebrauch befugtem Personal darf das Gerät nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Eventuelles Begleitpersonal, für das der Bediener in jedem Fall die Verantwortung trägt, muss sich außerhalb des Behandlungsbereichs aufhalten. Unter
dem Behandlungsbereich ist der Bereich rund um den zahnärztlichen Behandlungskomplex, erweitert um 1,5 Meter, zu verstehen.
Qualität des von der Behandlungseinheit ausgegebenen Wassers.
Der Betreiber der Behandlungseinheit ist für die Wasserqualität der Behandlungseinheit verantwortlich und muss gegebenenfalls entsprechende
Vorkehrungen zur Beibehaltung einer gleichbleibenden Wasserqualität treffen.
Um die Qualitätsanforderungen an das Wasser aus den Behandlungseinheiten zu erfüllen, empfiehlt CEFLA s.c. die Ausstattung der Behandlungseinheit
mit einer integrierten oder externen Desinfektionsanlage.
Nach ihrer Installation ist die Behandlungseinheit der Gefahr einer Kontaminierung durch das öffentliche Wasserversorgungsnetz ausgesetzt. Aus
diesem Grund wird empfohlen, die Behandlungseinheit erst dann in Betrieb zu nehmen, wenn sie anschließend täglich eingesetzt wird. Ebenso soll-
ten ab dem ersten Installationstag die entsprechenden Prozeduren zur Dekontaminierung gemäß den in den betreffenden Kapiteln beschriebenen
Anweisungen durchgeführt werden.
Ist die Behandlungseinheit mit einer Sicherheitseinrichtung mit freiem Auslauf zur Trennung vom Wasserversorgungsnetz gemäß EN 1717 ausgestattet,
muss sichergestellt werden, dass das System die vorgesehene kontinuierliche Dosierung von Desinfektionsmittel durchführt und der dazugehörige
Desinfektionsmittelbehälter ausreichend gefüllt ist (siehe dazugehöriger Abschnitt).
HINWEIS: Informationen zu den nationalen Vorgaben und Maßregeln können bei ihrem Fachhändler oder bei ihrem Zahnarzt-Verband eingeholt
werden.
• Anwendungsteile.
Bei den folgenden Teilen handelt es sich um Anwendungsteile, die zur Erfüllung ihrer Funktion während des normalen Betriebs des Geräts notwen-
digerweise mit dem Patienten in Kontakt kommen: Polsterung des Patientenstuhls, Armlehnenstütze, Lichtleiter der Polymerisationslampe, Düse
der Spritze, Einmalschutz der Intraoralkamera, Spitzen des Zahnsteinentferners, Bohrer der Handstücke, Endstücke der Absaugkanülen.
Teile, die gelegentlich mit dem Patienten in Berührung kommen können: Armlehnenhalterung am Patientenstuhl, untere Abdeckung des Patien-
tenstuhls, Abdeckung der Wassereinheit auf Patientenseite, Hahn zur
Befüllung des Mundspülglases, Speischale, Absaugschläuche, Gehäuse
der Handstücke.
ACHTUNG! Bewegung des Patientenstuhls.
Sicherstellen, dass der Patient kooperiert: Den Patienten auffordern, die
Hände am Körper anzulegen, die Füße geschlossen und parallel zueinander
zu stellen und eine aufrechte Haltung einzunehmen.
Sicherstellen, dass der Patient während der Bewegung die richtige Haltung
beibehält (siehe Abbildung).
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DE
L
I
S200 / S220 TR
- GEBRAUCHSANWEISUNGEN
übereinstimmen,

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