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Besondere Gefahrenart Und Persönliche Schutzausrüstung - Siemens B SV Serie Montage- Und Betriebsanleitung

Zahnradgetriebe größe 23 bis 28
Inhaltsverzeichnis

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ACHTUNG
Sachschaden
Beschädigung des Getriebes möglich.
Getriebe durch Abschalten des Antriebsaggregates sofort still setzen, wenn während des Betriebes
unerklärbare Veränderungen, wie eine deutlich erhöhte Betriebstemperatur oder veränderte
Getriebegeräusche festgestellt werden.
GEFAHR
Lebensgefahr durch rotierende und/oder sich bewegende Teile
Gefahr von rotierenden und/oder sich bewegende Teilen erfasst oder eingezogen zu werden.
Rotierende und/oder sich bewegende Teile müssen durch Schutzvorrichtungen gegen Berührung
gesichert sein.
Hinweis
Beim Einbau des Getriebes in Maschinen oder Anlagen ist der Hersteller der Maschinen oder Anlagen
verpflichtet, die in dieser Anleitung enthaltenen Vorschriften, Hinweise und Beschreibungen mit in
seine Betriebsanleitung aufzunehmen.
• Entfernte Schutzeinrichtungen sind vor der Inbetriebnahme wieder anzubringen.
• Am Getriebe angebrachte Hinweise wie Typenschild, Drehrichtungspfeil sind zu beachten. Sie
müssen frei von Farbe und Schmutz sein. Fehlende Schilder sind zu ersetzen.
• Die im Zusammenhang mit Montage- oder Demontagearbeiten unbrauchbar gewordenen
Schrauben müssen durch neue gleicher Festigkeitsklasse und Ausführung ersetzt werden.
• Ersatzteile sind von Siemens zu beziehen (siehe Kapitel 11. "Ersatzteilhaltung, Kundendienst").
3.2
Besondere Gefahrenart und persönliche Schutzausrüstung
Je nach Betriebsbedingung kann das Getriebe extreme Oberflächentemperaturen aufweisen.
WARNUNG
Verbrennungsgefahr
Schwere Verletzung durch Verbrennung an heißen Oberflächen (> 55 °C) möglich.
Geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
WARNUNG
Gefahr durch niedrige Temperaturen
Schwere Verletzung durch Kälteschäden (Schmerz, Taubheit, Erfrierungen) an kalten Oberflächen
(< 0 °C) möglich.
Geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
WARNUNG
Verbrühungsgefahr
Schwere Verletzung durch austretende heiße Betriebsmedien bei deren Wechsel möglich.
Geeignete Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Schutzkleidung tragen.
BA 5071 de 06/2014
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