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Umweltschutz; Besondere Gefahrenart Und Persönliche Schutzausrüstung - Siemens Flender H2NV Montage- Und Betriebsanleitung

Kühlturmgetriebe größe 105 bis 112
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Alle Anbauteile müssen die Anforderungen der Richtlinie 94/9/EG erfüllen.
Einfache elektrische Betriebsmittel (z. B. Überwachungsgeräte, Schalter,
Pt 100‐Widerstand) ohne Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 94/9/EG sind mittels
geeigneter Trennschaltverstärker eigensicher anzuschließen.
Die Beschichtung darf nicht elektrostatisch aufgeladen werden!
Der Betreiber hat sicher zu stellen, daß hochwirksame Mechanismen, die zur
Ladungserzeugung in der Beschichtung führen können, sicher vermieden werden.
• Entfernte Schutzeinrichtungen sind vor Inbetriebnahme wieder anzubringen.
• Am Getriebe angebrachte Hinweise, wie z. B. Typenschild, Drehrichtungspfeil usw. sind zu
beachten. Sie müssen frei von Farbe und Schmutz sein. Fehlende Schilder sind zu ersetzen.
• Die im Zusammenhang mit Montage- oder Demontagearbeiten unbrauchbar gewordenen
Schrauben müssen durch neue gleicher Festigkeitsklasse und Ausführung ersetzt werden.
• Ersatzteile sollten grundsätzlich von Siemens bezogen werden (siehe Kapitel 11. "Ersatzteilhaltung,
Kundendienst").
3.2

Umweltschutz

• Gegebenenfalls vorhandenes Verpackungsmaterial vorschriftsmäßig entsorgen oder dem
Recycling zuführen.
• Beim Ölwechsel ist das Altöl in geeigneten Gefäßen aufzufangen. Eventuell entstandene Öllachen
sind sofort mit Ölbindemittel zu beseitigen.
• Konservierungsmittel sind getrennt von Altöl aufzubewahren.
• Altöl, Konservierungsmittel, Ölbindemittel und ölgetränkte Reinigungstücher sind den einschlägigen
Umweltschutzbestimmungen entsprechend zu entsorgen.
• Entsorgung des Getriebes nach Ende der Gebrauchsdauer:
─ Betriebsöl, Konservierungsmittel und/oder Kühlflüssigkeit restlos aus dem Getriebe ablassen
und vorschriftsmäßig entsorgen.
─ Getriebeteile und/oder Anbauteile sind den geltenden nationalen Vorschriften entsprechend,
gegebenenfalls getrennt zu entsorgen oder dem Recycling zuzuführen.
3.3
Besondere Gefahrenart und persönliche Schutzausrüstung
• Je nach Betriebsbedingung kann das Getriebe extreme Oberflächentemperaturen aufweisen.
Bei heißen Oberflächen (> 55 °C) besteht Verbrennungsgefahr!
Bei kalten Oberflächen (< 0 °C) besteht die Gefahr von Kälteschäden (Schmerz,
Taubheit, Erfrierungen)!
Bei Ölwechsel besteht durch austretendes heißes Öl Verbrühungsgefahr!
Kleine Fremdmaterialien wie z. B. Sand, Staub usw. können in die Abdeckbleche der
rotierenden Teile eintreten und durch diese zurückgeschleudert werden.
Verletzungsgefahr der Augen!
Zusätzlich zur eventuell generell vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung
(Sicherheitsschuhe, Arbeitsanzug, Helm usw.) sind beim Umgang mit dem Getriebe
geeignete Schutzhandschuhe und eine geeignete Schutzbrille zu tragen!
Das Getriebe erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 94/9/EG!
BA 5060 DE 04/2011
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