7.2.9
Kontrollmaßnahmen
Während der Inbetriebnahme sind folgende Sichtkontrollen durchzuführen und zu protokollieren:
□
Ölstand
□
Dichtheit der Ölkühl- oder Ölversorgungsleitungen
□
Öffnungszustand der Absperrventile
□
Dichtheit der Wellenabdichtungen
□
Berührungsfreiheit der rotierenden Teile
□
Zusätzlich sind in dieses Dokument die Ausrichtmaße gemäß Punkt 6.3.2.1 bis 6.3.2.4 und die
Spanndrücke oder die Vorspannkräfte gemäß Punkt 6.3.2.2 bis 6.3.2.4 mit aufzunehmen.
Hinweis
Das Protokoll ist gemeinsam mit dieser Anleitung aufzubewahren.
7.3
Außerbetriebsetzen
• Antriebsaggregat ausschalten.
GEFAHR
Lebensgefahr durch eingeschaltete Anlage
Zur Durchführung von Arbeiten am Getriebe muss das Getriebe grundsätzlich stillgesetzt werden.
Das Antriebsaggregat muss gegen unbeabsichtigtes Inbetriebnehmen gesichert werden (z. B. durch
Abschließen des Schlüsselschalters oder das Entfernen der Sicherungen in der Stromversorgung).
An der Einschaltstelle ist ein Hinweisschild anzubringen, aus dem hervorgeht, dass an dem Getriebe
gearbeitet wird.
• Bei Getrieben mit Kühlschlange oder Wasser‐Ölkühler Absperrventile in den Kühlwasserzufluss‐
und ‐abflussleitungen schließen. Bei Frostgefahr ist das Wasser aus der Kühlschlange oder dem
Wasser‐Ölkühler abzulassen.
• Getriebe ca. alle 3 Wochen kurzzeitig (5 bis 10 Minuten) in Betrieb nehmen (bei Außerbetriebsetzung
bis zu 6 Monaten).
• Bei Außerbetriebsetzen von mehr als 6 Monaten und einer eventuellen Verbindung mit einer
Ölversorgungsanlage ist die Verbindung Ölversorgungsanlage / Getriebe zu trennen. Die Öffnungen
am Getriebe (Ölrücklauf und Druckleitung)sind luftdicht zu verschließen.
• Getriebe konservieren, siehe Punkt 7.3.1 und 7.3.2 (bei Außerbetriebsetzung von mehr als
6 Monaten).
BA 5071 de 06/2014
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