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Betrieb; Allgemeines; Ölstand - Siemens B SV Serie Montage- Und Betriebsanleitung

Zahnradgetriebe größe 23 bis 28
Inhaltsverzeichnis

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8.

Betrieb

Die Hinweise in Kapitel 3. "Sicherheitshinweise", in Kapitel 9. "Störungen, Ursachen und Beseitigung"
und in Kapitel 10. "Wartung und Instandhaltung" sind zu beachten!
8.1

Allgemeines

Um einen einwandfreien und störungsfreien Betrieb der Anlage zu erzielen, sind die in Kapitel 1.
"Technische Daten" festgelegten Betriebswerte sowie die Daten in der Betriebsanleitung der
Ölversorgungsanlage einzuhalten.
Während des Betriebes ist das Getriebe auf folgendes zu kontrollieren:
Betriebstemperatur
Öldruck der Ölversorgungsanlage
Veränderte Getriebegeräusche
Ölleckage am Gehäuse und an
den Wellenabdichtungen
Lagerschwingungen bei
vorhandener Messvorrichtung
8.2
Ölstand
Hinweis
Zur Ölstandskontrolle ist das Getriebe stillzusetzen.
Je nach Ausstattung des Getriebegehäuses gelten folgende Ölstände bei abgekühltem Öl als korrekt:
Mitte des Ölschauglases
Mitte zwischen der MIN- und MAX-Markierung am Ölstandsanzeiger
Mitte zwischen der MIN- und MAX-Markierung am Ölmess-Stab
Das abgekühlte Öl sollte sichtbar unter der Mitte am Ölschauglas, zwischen der MIN- und MAX-
Markierung am Ölstandsanzeiger oder zwischen der MIN- und MAX- Markierung am Ölmess-Stab
stehen. Heißes Öl kann die Mitte am Ölschauglas, die MAX-Markierung am Ölstandsanzeiger oder die
MAX-Markierung am Ölmess-Stab leicht übersteigen.
ACHTUNG
Sachschaden
Mangelschmierung durch zu niedrigen Ölstand möglich.
Ölstand beachten.
In keinem Fall darf die sichtbare untere Kante am Ölschauglas, die MIN-Markierung am
Ölstandsanzeiger oder die MIN-Markierung am Ölmess-Stab unterschritten werden. Falls erforderlich
ist Öl aufzufüllen.
Hinweis
Der Ölstand der Ölversorgungsanlage ist zu kontrollieren.
Hierzu ist die Betriebsanleitung der Ölversorgungsanlage zu beachten.
Das Getriebe ist für eine Betriebstemperatur im
Dauerbetrieb ausgelegt von maximal:
90 °C (gilt für Mineralöl oder für synthetische Estern)
100 °C (gilt für PAO- oder PG-Öle)
Kurzzeitig darf die erlaubte "Temperatur im
Dauerbetrieb" um maximal 10 K überschritten werden.
mindestens 0.5 bar
BA 5071 de 06/2014
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