Flüge unter Vereisungsbedingungen verboten!
Vereisungsbedingungen können bei gegebenen Voraussetzungen sogar noch
bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt gegeben sein.
Der Betrieb bei Wind oder Böen über 72 km/h (40 kts) ist verboten!
2.10 Kraftstoff
2.10.1 Zugelassene Kraftstoffe
Vorzugsweise
EN 228 Super oder EN228 Super plus (min. ROZ 95) / MOGAS
Alternativ
AVGAS 100 LL (ASTM D910)
AVGAS UL91 (ASTM D7547)
E10 (bleifreier Kraftstoff mit 10% Ethanol-Anteil)
Sollte keiner der aufgeführten Kraftstoffe verfügbar sein, so ist die
entsprechende europäische Norm EN228 als Referenz heranzuziehen. Der zu
beurteilende Kraftstoff muss zumindest bei der Oktanzahl und dem maximalen
Ethanolgehalt gleichwertig oder besser sein.
AVGAS 100 LL belastet durch hohen Bleianteil die Ventilsitze höher, bildet
erhöhte Brennraumablagerungen und Bleischlamm im Ölsystem.
AutoGyro empfiehlt E10 nicht für eine dauerhafte und anhaltende Benutzung.
Kein E10 für unnötig lange Zeit oder zur Einlagerung des Luftsportgerätes im
Kraftstoffsystem lassen!
Zu beachtende Auflagen beim Betrieb mit Vorzugs- oder Alternativ-Kraftstoff sind im
Handbuch des Motorenherstellers beschrieben.
AutoGyro_FBH_Cavalon
Flug- und Betriebshandbuch
Cavalon
BEMERKUNG
BEMERKUNG
BEMERKUNG
BEMERKUNG
Revision 2.0 – Ausgabe 16.06.2014
ABSCHNITT 2
BETRIEBSGRENZEN
2-8