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Verpflichtungen Des Besitzers Unter Der Garantie; Garantie Der Einhaltung Von Emissionsvorschriften Gemäß Der Us-Umweltschutzbehörde (Epa); Komponenten Des Emissionsbegrenzungssystems - Mercury 5.7 MPI Handbuch

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Verpflichtungen des Besitzers unter der Garantie

Als Besitzer des Innenborders oder Z-Antriebs sind Sie für die Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten, die in Ihrer
Betriebsanleitung aufgeführt sind, verantwortlich. Mercury Marine empfiehlt, dass Sie alle Quittungen aufbewahren, die sich auf
Wartungsarbeiten an Ihrem Innenborder oder Z-Antrieb beziehen. Allerdings kann Mercury Marine nicht alleine wegen eines
Mangels an Quittungen oder wegen Ihres Versäumnisses, die Durchführung aller Wartungsarbeiten sicherzustellen, die
Garantiedeckung ablehnen.
Als Besitzer des Innenborders oder Z-Antriebs sollten Sie sich jedoch bewusst sein, dass Mercury Marine die Garantiedeckung
ablehnen kann, wenn Ihr Innenborder oder Z-Antrieb oder ein Teil aufgrund Missbrauch, Vernachlässigung, falscher
Durchführung der Wartungsverfahren oder unzulässiger Modifikationen ausgefallen ist.
Sie tragen die Verantwortung dafür, den Innenborder oder Z-Antrieb baldmöglichst nach Auftreten eines Problems zu einem
Mercury Marine Händler zu bringen, der zur Reparatur des Produkts autorisiert ist. Die unter die Garantie fallenden
Reparaturen werden in einem angemessenen Zeitraum durchgeführt, der 30 Tage nicht überschreiten darf.
Für Fragen zu Rechten und Verantwortungen im Rahmen dieser Garantie finden Sie Kontaktinformationen im Abschnitt
„Kundendienst".
Garantie der Einhaltung von Emissionsvorschriften gemäß der US-Umweltschutzbehörde (EPA):
Entsprechend der Vorschriften nach 40 CFR Teil 1045, Abschnitt B, gewährleistet Mercury Marine dem Erstkäufer für eine
Laufzeit von drei Jahren oder 480 Motorbetriebsstunden, je nachdem was zuerst eintritt, dass der Motor so konstruiert, gebaut
und ausgestattet wurde, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs die im Paragraph 213 des Gesetzes „Clean Air Act" (Gesetz zur
Reinhaltung der Luft) festgelegten Vorschriften erfüllt und dass der Motor keine Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist,
durch die der Motor diese geltenden Vorschriften nicht einhalten kann.

Komponenten des Emissionsbegrenzungssystems

Die emissionsbezogene Garantie erfasst alle Komponenten, deren Versagen die Motoremissionen einer geregelten
Komponente, einschließlich der in der folgenden Liste genannten Komponenten, erhöhen würde:
1.
Kraftstoffgemisch-Reguliersystem
a.
Vergaser und interne Teile (oder Druckregler oder Kraftstoffeinspritzsystem)
b.
Feedback- und Regelungssystem des Luft-/Kraftstoff-Verhältnisses
c.
Kaltstart-Anreicherungssystem
d.
Einlassventile
2.
Luftansaugsystem
a.
Geregeltes Heißluft-Ansaugsystem
b.
Ansaugkrümmer
c.
Luftfilter
d.
Turboladersysteme
e.
Ansaugluftvorwärmrohr-Ventil und Baugruppe
3.
Zündsystem
a.
Zündkerzen
b.
Magnetinduzierte oder elektronische Zündung
c.
Zündsteuersystem
d.
Zündspule oder -steuermodul
e.
Zündkabel
4.
Schmiersystem
a.
Ölpumpe und interne Teile
b.
Öldosierventile
c.
Ölmesser
5.
Kurbelgehäuse-Entlüftungssystem
a.
PCV-Ventil
b.
Öleinfülldeckel
6.
Abgasanlage
a.
Abgassammler
b.
Abgaskrümmer
c.
Zwischenkrümmer
d.
Unteres Abgasrohr
90-8M0061614
MAI 2011
deu
Kapitel 1 - Garantie
Seite 13

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