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Betriebsgrenzen; Allgemeines - B&F Technik Vertriebs FK 9 ELA Flughandbuch

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Flughandbuch FK 9 ELA
Version FE
2.

Betriebsgrenzen

2.1.

Allgemeines

Dieses
Kapitel
Farbkennzeichnungen und Hinweisschilder, die für einen sicheren Betrieb des
Flugzeuges und seiner Systeme erforderlich sind.
Betriebsgrenzen, die sich auf zusätzliche Ausrüstungen (Optionen) beziehen,
die eine Ergänzung des Handbuchs erfordern, befinden sich in Kapitel 9
(Ergänzungen).
Folgende Einschränkung gilt für den Betrieb / die Zulassung in Österreich:
Dieses Luftfahrzeug entspricht nicht den Vorschriften gemäß ICAO ANNEX
8 und darf im internationalen Luftverkehr, ohne Erlaubnis des Staates über
dessen Hoheitsgebiet geflogen wird, nicht teilnehmen, sofern nicht durch
zwischenstaatliche Abkommen Ausnahmen festgelegt sind
Der Halter hat Piloten vor Verwendung dieses Luftfahrzeuges im Fluge
nachweislich darauf hinzuweisen, daß dieses nicht den international
angewandten Bauvorschriften entspricht und hat sie entsprechend
einzuweisen.
Zusätzlich zu den Bestimmungen der Luftverkehrsregeln in der geltenden
Fassung ist der Flugweg insbesondere bei Start und Landung so
anzulegen, daß bei Auftreten einer Störung eine Sicherheitslandung
jederzeit möglich ist. Das Überfliegen von dichtbesiedelten Gebieten und
Menschenansammlungen sowie explosionsgefährdeten Industrieanlagen ist
verboten.
Die im Flughandbuch festgelegten Betriebsgrenzen und die Bestimmungen
über die Instandhaltung des Luftfahrzeuges sind einzuhalten.
Der Versicherer ist nachweislich über die Einschränkungen dieses
Lufttüchtigkeitszeugnisses zu informieren.
Betriebsgrenzen
enthält
die
Betriebsgrenzen,
B&F Technik Vertriebs GmbH
Instrumentenmarkierungen,
Seite 2-1

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