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Hinweise Für Den Installateur; Besondere Hinweise - Unical MODULEX 90 p Installations- Und Betriebsanweisung

Inhaltsverzeichnis

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HINWEISE FÜR DEN
2
INSTALLATEUR
2.1
VORSCHRIFTEN -
NORMEN -
BESTIMMUNGEN
Installation, Montage und Erstinbetriebnahme
dürfen nur durch zugelassene Fachfirmen
und nach den bestehenden Vorschriften
und technischen Regeln erfolgen.
Der Einbau der Feuerungsanlage muß in
jedem Fall durch die örtliche Baubehörde
genehmigt werden. Bei Aufstellung der
Gas-Brennwert-Heizkessel sind die bauauf-
sichtlichen Bestimmungen u.a. bezüglich der
Heizraumgröße, der Be- und Entlüftung und
des Kaminanschlusses zu erfüllen.
Vor der Installation ist die Stellungnahme
des Gasversorgungsunternehmens und
des Bezirks-Schornsteinfegers einzuholen.
Für die Ausrüstung, Prüfung und Schaltung
der Gesamtanlage sind die Festlegungen
der TRD sowie die einschlägigen Heizungs-
normen, z.B. DIN 4751, Teil 1 und 2,
maßgebend.
Unabhängig hiervon sind Anlagen nach DIN
4751, Teil 2, die von den gennanten Hei-
zungsnormen abweichen, zu einer sicher-
heitstechnischen Überprüfung unter den ge-
gebenen Betriebsbedingungen bei der zu-
ständigen technischen Überwachungsorga-
nisation anzumelden.
Es sind allgemein die sicherheitstechnischen
Grundsätze und Richtlinien zu beachten,
u.a. die technischen Regeln für Gas-Installation
(DVGW-TRGI) und die Bestimmungen der
Heizanlagenverordnung (Heiz.Anlagen V.),
Heizungsbetriebsverordnung (Heiz.Betr.V.)
und Feuerungsverordnung Feu.V.).
Darüber hinaus müssen folgende Vorschrif-
ten und Richtlinien beachtet werden:
Landesvorschriften, Bauordnungen
und Feuerungsverordnung.
1)
Heizungsbetriebs-Verordnung
(HeizBetrV)
1)
DIN 4708 / T6
Brennwertkessel für gasförmige
Brennstoffe
1)
DIN 4708 / T2
Zentrale Warmwassererwärmungs-
anlagen,
Regeln zur Ermittlung des Wärmebe-
darfs zur Erwärmung von Trinkwasser
in Wohnbauten
1)
Gesetz zur Einsparung von Energie
(EnEG)
1)
Heizungsanlagen-Verordnung
(HeizAnlV), Landesvorschriften wie
Bau- und Feuerungsverordnungen
1)
DIN 1988, Teil 1
Technische Regeln für Trinkwasser-
installationen (TRWI)
1)
DIN 4756
Gasfeuerungsanlagen -
Sicherheitstechnische Anforderungen
1)
DIN 721
Sicherheitseinrichtungen gegen
Drucküberschreitung
1)
DIN 4701
Regeln für die Berechnung des
Wärmebedarfs von Gebäuden
1)
DIN 4705
Berechnung von Schornsteinabmes-
sungen
1)
DIN 18160
Hausschornsteine -
Anforderungen, Planung, Ausführung
1)
DIN 4795
Nebenluftvorrichtungen für Haus-
schornsteine
1)
VDI 2035
Anforderungen an die Wasserbe-
schaffenheit
ATV-Merkblatt A 251
VdTÜV-Merkblatt über Wasser-
beschaffenheit
2)
DVGW - TRGI 86/96
Technische Regeln für Gasinstallation
2)
DVGW-Arbeitsblatt G 600
Technische Regeln für Gasinstal-
lationen
2)
DVGW-Arbeitsblatt G 260
Gasbeschaffenheit
2)
DVGW-Arbeitsblatt G 670
Gasfeuerstätten und mechanische
Entlüftungseinrichtungen
3)
VDE-Bestimmungen:
DIN VDE 0105 Teil 1
Ausführung elektrischer Arbeiten
durch Fachpersonal
DIN VDE 0116
Elektrische Ausrüstung von Feue-
rungsanlagen
3)
DIN-VDE 0722
Elektrische Ausrüstung von nicht elek-
trisch beheizten Wärmeerzeugern
EN 60335
Sicherheit elektrischer Geräte für den
Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Bezugsquellen:
1)
Beuth-Vertrieb GmbH
10772 Berlin
2)
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft
Gas- und Wasserverband
53056 Bonn
3)
VDE-Verlag GmbH
10625 Berlin
ACHTUNG!
Bei Installation der MODULEX Gas-Brenn-
wertkessel in den Staaten Östereich und
der Schweiz gelten die vergleichsweisen
und einschlägigen Landesvorschriften
sowie Bau- und Feuerungsverordnungen.
2.2 BESONDERE
HINWEISE
Bei Installation der Gas-Brennwertkessel
sind die bauaufsichtlichen Bestimmungen zu
erfüllen.
Auf Grund unterschiedlicher und voneinan-
der abweichender Vorschriften in den einzelnen
Bundesländern wird vor der Kesselinstal-
lation eine Rücksprache mit den zuständigen
Behörden und dem Bezirks-Schornsteinfe-
ger empfohlen.
Zusätzlich zu unseren Hinweisen sind die
Festlegungen der TRGI für senkrechte
Luft-/ Abgasführung und für waagrechte
Luft-/Abgasführung zu beachten.
Bei Austauschinstallation ist die Heizungs-
anlage vor Einbau des Kessels unbedingt
zu spülen, um spätere Verschmutzung im
Heizkessel und damit Funktionsstörungen
zu vermeiden.
Es sind ausschließlich typgeprüfte
Sicherheitseinrichtungen zu verwenden, u.a.
Sicherheitsventile und Wassermangelsiche-
rungen wie in der DIN 4751 festgelegt.
Zur Vermeidung von Korrosion ist darauf zu
achten, daß die Verbrennungsluft frei von
schädigenden Stoffen (Chlor, Fluor, Lösungs-
mitteln) gehalten wird.
Um Lochfraß zu vermeiden, ist bei Wasser
mit festen Schwebstoffen ein Vorfilter ein-
zubauen.
Dem Heizungswasser keine Dichtmittel
zufügen, da sich dadurch im Wärmetauscher
unerwünschte Ablagerungen bilden können.
Das benötigte Volumen des Heizungs-Aus-
dehnungsgefäßes ist sorgfältig entspre-
chend der jeweiligen Anlage zu berechnen
und zu installieren.
Beim Einsatz von MODULEX Gas-Brenn-
wertkesseln ist das Nutzvolumen des
Membranausdehnungsgefässes um 20 %
größer als nach DIN 4807 auszulegen.
Es ist eine Betriebsanweisung für die
Gesamtanlage zu erstellen und an
gut sichtbarer Stelle in dauerhafter
Ausführung im Heizraum anzubringen.
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