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Alle Instandhaltungsarbeiten müssen gemäß den Wartungsangaben der
Betriebsanleitung und den speziellen Instandhaltungsanweisungen des Herstellers und
den Publikationen des IHB durchgeführt werden.
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Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen während der Durchführung der
Instandhaltungsarbeiten ist der TL zu verständigen, der über die weitere
Vorgangsweise zu entscheiden hat.
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Beim Austausch von Bauteilen oder Baugruppen dürfen nur Originalmaterialien bzw.
Originalersatzteile verwendet werden.
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