Bitte Beachten:
Jeder Größe ( Durchmesser ) ist ein fester wert zugeordnet.
Falls die Leinen der angegebenen Zuglast oder Reißfestigkeit nicht standhalten können, müs-
sen auch alle anderen Leinen ausgewechselt werden.
Falls die geprüften Leinen diese Prüfkriterien erfüllen, werden sie durch neue ersetzt. Alle
ersetzten Leinen in der Nähe des Schäkels (Naht) mit einem schwarzen Stift markiert und im
Prüfprotokoll mit dem Datum des Tausches und Flugstundenzahl vom Gerät vermerkt. Bei der
nächsten Nachprüfung wird für die Leinenfestikeitsprüfung eine ursprüngliche Nachbarleine
verwendet.
Den Verschiedenen Leinendurchmessern ist eine minimale Vernähungslänge zugeordnet!
Siehe Anlage!
8.
Überprüfung der Leinenlängen und Leinenbefestigungen
Stamm-, Kaskaden- und Bremsleinen auf Risse, Knicke, Scheuerstellen optisch überprüfen.
Zuerst die A-Leinen-Ebene, dann B. usw.
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Sind alle Leinen in den Leinenbefestigungen adäquat vernäht und angebracht?
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Sind die Ummantelungen der Leinen exakt?
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Sind alle Schlaufen, Verknotungen, Vernähungen in gutem Zustand?
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Sind Scheuerstellen vorhanden?
Vermessen der Leinenlängen:
Zur regelmäßigen Datenkontrolle gehört das vermessen der Leinenlängen.
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Die Leinen müssen mit einer Last entsprechend 5 kg gemessen werden um vergleich
bare Ergebnisse zu erhalten. Sie finden die entsprechenden Leinenlängen im Kapitel
"Technische Daten" ihres Handbuches.
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Die Vermessung erfolgt gemäß DHV-Methode vom Leinenschäkel bis zur Kappe ( inkl.
Leinenschlaufe an der Kappe ).
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Die DHV Nummerierung erfolgt vom Stabilo zur Mitte hin. Die Vermessung der gegen
überliegenden Flügelseite kann unter gleichen Bedingungen auch durch einen
symetrievergleich durchgeführt werden.
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Das Ergebnis wird wieder im Nachprüfprotokoll vermerkt und den Solleinenlängen des
DHV-Typenkennblatts gegenübergestellt. Die Toleranzabweichung sollte nicht mehr als
+ / - 1cm betragen.
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Ist eine Leine defekt ist sie umgehend auszutauschen. Bitte Bezeichnung der Leinen
dem Leinenplan entnehmen, beim Hersteller bestellen und dann entsprechend
einbauen bzw. einbauen lassen.
Die ermittelten Werte / Änderungen sind im Nachprüfprotokoll zu vermerken!
9.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
Vor einem Checkflug ist bei einem ausgelegten und aufgezogenen Gerät eine optische
Kontrolle der Kappe und Leinen durchzuführen. Es sollte besonders die Länge der
Steuerleinen (Bremsleinen) bei einem aufgezogenen Schirm beachtet werden. Erst wenn alle
Bedenken bezüglich falscher Einstellung der Steuerleinen (Bremsleinen) ausgeräumt sind, darf
ein Checkflug durchgeführt werden.
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