I.
Gegenstand der Prüfung und Nachprüfungsintervalle:
Regelmäßige Nachprüfung nach der Luftgeräteprüfordnung für mustergeprüfte Gleitsegel. Bei
Schulungsgeräten nach 1 Jahr, bei Endkudengeräten nach 2 Jahren. Tandemschirme müssen
für gewerbliche Zwecke jährlich, für private Zwecke nach 2 Jahren geprüft werden. Die
Nachprüfung muss nach den oben angegebenen Intervallen oder spätestens nach 150
Flugstunden erfolgen. Bodenhandling sollte in die Flugstunden mit eingerechnet werden.
Generell gilt: bei anormalen Flugverhalten sollte der Hersteller sofort informiert werden und der
Schirm bei Notwendigkeit zum überprüfen eingeschickt werden.
II.
Wer kann prüfen?
Außer dem Hersteller oder der von ihm beauftragten Person/Prüfstelle darf nur der Besitzer
des Gleitsegels persönlich die eigenhändige 2-Jahresprüfung durchführen sofern er die
Voraussetzungen erfüllt.
III.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfungen:
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlichen und einsitzig
genutzten Gleitsegeln
-
Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrtscheins für Gleitsegel oder gleichwertig
anerkannte Lizenz
-
eine ausreichend typenbezogene Einweisung im Betrieb des Herstellers. Hierzu ist
eine 3 monatige Ausbildung beim Hersteller notwendig.
-
wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann ist dessen
Benutzung durch Dritte ausgeschlossen.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von GS die von Dritten genutzt werden und
für Tandem:
-
eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung
-
eine berufliche Tätigkeit bei der Herstellung oder Instandhaltung von GS oder einer
technisch ähnlichen Art. Davon 6 Monate innerhalb der letzten 24 Monate in einem
Herstellerbetrieb für Luftsportgeräte.
-
Ausreichende, Kostenpflichtige mindestens 2 wöchige typenbezogene Einschulungen
im Betrieb des Herstellers.
-
eine typenbezogene Einweisung je Grätetyp die jährlich zu verlängern ist
IV.
Notwendige Ausrüstung und Unterlagen
-
Messuhr vorzugsweise nach Kretschmer mit Betriebsanleitung
-
Bettsometer mit Betriebsanleitung
-
Instandhaltungsanweisung des Herstellers
-
Lufttüchtigkeitsanweisung für das Gerät
-
Luftsportgerätekennblatt (siehe Handbuch)
-
Leinenlängentabelle (Handbuch)
-
alte Nachprüfprotokolle (sofern vorhanden)
-
Nachprüfprotokoll (Vorlage) zur Dokumentation
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