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Sicherheits- Und Rechtliche Hinweise; Wichtige Sicherheitsvorkehrungen - Polycom ViewStation EX Administratorhandbuch

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Sicherheits- und rechtliche Hinweise

Wichtige Sicherheitsvorkehrungen

Lesen Sie die folgenden Anweisungen vor Verwendung des Systems genau durch:
• Das System darf von Kindern oder in deren Nähe nur unter strenger Aufsicht verwendet werden.
Lassen Sie das System nicht unbeaufsichtigt, wenn es in Betrieb ist.
• Verwenden Sie nur elektrische Verlängerungskabel mit einer Stromstärke, die zumindest der
Stromstärke des Systems entspricht.
• Trennen Sie das System immer von der Stromversorgung, bevor Sie es reinigen, warten und wenn
es nicht in Betrieb ist.
• Sprühen Sie beim Reinigen keine Flüssigkeiten direkt auf das System. Bringen Sie die Flüssigkeit
immer zuerst auf ein antistatisches Tuch auf.
• Tauchen Sie das System nicht in irgendwelche Flüssigkeiten, und stellen Sie auch keine Flüssigkeiten
auf das System.
• Bauen Sie dieses Gerät nicht auseinander (außer unter den in Bedienungsanleitung des Herstellers
genannten Bedingungen). Um das Risiko eines Stromschlags zu reduzieren und die Garantie auf das
System zu erhalten, müssen Wartungs- oder Reparaturarbeiten von einem qualifizierten Fachmann
ausgeführt werden.
• Schließen Sie das Gerät an eine geerdete Steckdose an.
• Ziehen Sie bei Gewittern das Telefonkabel vom Gerät ab, und lassen Sie das Gerät nur am Netz,
wenn es an eine Stromquelle mit Überspannungsschutz angeschlossen ist.
• Die Steckdose, an die diese Vorrichtung angeschlossen wird, muss in der Nähe der Geräte installiert
und jederzeit problemlos zugänglich sein.
• Halten Sie Belüftungsöffnungen frei von Gegenständen.
• BEWAHREN SIE DIESE ANWEISUNGEN AUF.
Lizenzbestimmungen
DIE HIER ENTHALTENEN ODER BESCHRIEBENEN SOFTWAREPROGRAMME STELLEN
VERTRAULICHE INFORMATIONEN DAR UND SIND EIGENTUM VON POLYCOM ODER SEINEN
LIZENZGEBERN.
Der Käufer darf für keines der Softwareprogramme Unterlizenzen vergeben oder sie anderweitig
verteilen, ausgenommen an Endbenutzer und/oder Wiederverkäufer, die eine Unterlizenzvereinbarung
abgeschlossen haben. Im Rahmen dieser Vereinbarung bedeutet eine „Unterlizenzvereinbarung" eine
schriftliche Lizenzvereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer oder, im Falle eines Verkaufs
durch den Käufer an einen Wiederverkäufer, zwischen diesem Wiederverkäufer und dem Endbenutzer.
Diese Vereinbarung muss entweder 1.) vom Endbenutzer unterschrieben sein oder 2.) so in die
Dokumentation integriert sein, dass der Endbenutzer seine Annahme der Unterlizenzvereinbarung
schlüssig dadurch kund tut, dass er das Comuptersystem einschaltet und verwendet. Im Lieferumfang
der Dokumentation sind so genannte „Softwarelizenzen durch Öffnen der Versiegelung" enthalten, und
der Käufer darf keine solche Unterlizenzvereinbarung oder Meldungen oder Warnhinweise, die sich
darauf beziehen, entfernen oder ändern. Ohne die vorherige Genehmigung von Polycom darf der Käufer
eine Unterlizenzvereinbarung nicht außer Acht lassen, ergänzen oder auf andere Art und Weise ändern.
Das Eigentumsrecht an allen Softwareprogrammen bleibt jederzeit bei Polycom, Inc. und seinen
Lizenzgebern und wird einzig Polycom und seinen Lizenzgebern übertragen. Der Käufer erkennt den
Anspruch von Polycom, Inc. an, dass die Softwareprogramme dessen Industriegeheimnis und vertrauliches
Eigentum sind und entsprechend behandelt werden. Der Käufer verpflichtet sich, die Softwareprogramme
weder zu disassemblieren, dekompilieren, rückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, die
Methoden und Konzepte, die den Softwareprogrammen zugrunde liegen, zu ermitteln oder offenzulegen.
Sofern nicht ausdrücklich durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung erlaubt, darf der Käufer keines
der Softwareprogramme weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch
Polycom kopieren, modifizieren, transkribieren, speichern, übersetzen, verkaufen, verleihen, übertragen oder
verteilen. Der Käufer darf keinen Copyright-, Patent-, Marken- oder andere Eigentumsmarken oder -hinweise
auf dem Computersystem entfernen oder zerstören und muss solche Hinweise und Marken auf allen im
Rahmen dieser Vereinbarung erstellten Kopien der Softwareprogramme reproduzieren.
Sie sind nicht befugt, 1.) die Softwareprogramme zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere
Art und Weise rückzuentwickeln oder zu versuchen, den Quellcode oder zugrunde liegende Konzepte oder
Algorithmen der Software auf jedwede Art und Weise zu rekonstruieren oder zu ermitteln bzw. dies einer
dritten Partei zu gestatten, oder 2.) ein Produkt zu entfernen.
© Polycom, Inc.
Sicherheits- und rechtliche Hinweise - 1

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