Elektrische Sicherheit
ACHTUNG
Vor der Durchführung von Arbeiten an elektri-
schen Anlagen sind folgende Maßnahmen in der
angegebenen Reihenfolge durchzuführen:
• Allpolig abschalten (Hauptschalter ausschal-
ten bzw. Netzstecker ziehen).
• Gegen Wiedereinschalten sichern und Span-
nungsfreiheit prüfen.
Umweltschutz
Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
3.3 Bestimmungen und Normvorgaben
(Hinweis: die nachstehenden Zusammenfassungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
Rechtliche Bestimmungen
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Die elektrische Installation einer Anlagen - Komponente muss den Anforderungen
der Europäischen Normen EN 1012 Teil 1 und EN 60 204 Teil 1 entsprechen, gege-
benenfalls sind örtliche Vorschriften der Elektroenergieversorgungsunternehmen zu
berücksichtigen.
Die örtlichen Potentialangleichungen sind einzubeziehen.
Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung der Abwasserhebeanlage dürfen nur von
einer Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Personen unter Leitung oder Aufsicht
einer Elektrofachkraft gemäß den elektrischen Regeln vorgenommen werden.
Die abfallrechtlichen Bestimmungen bei der Entsorgung der aus der Anlage entnom-
menen Stoffe sind zu beachten.
Bezüglich der grundsätzlich , durchzuführenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
maßnahmen wird auf die einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaften
und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallkassen (BUK) verwiesen, u. a. auf
BGR (Regeln), BGV (Vorschriften) und BGI (Informationen).
Die Anforderungen an den Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen ergeben
sich aus dem Bau-, Wasser- und Abfallrecht des Bundes und der Länder sowie aus
dem Satzungsrecht der Kommunen. Die Verordnungen und Gesetze können je Bun-
desland verschieden sein.
Gemeinsam ist allen Rechtsgrundlagen, dass sie bezüglich der konkreten Anforde-
rungen an den Stand bzw. die allgemein anerkannten Regeln der Technik verweisen.