3.2 Sicherheitshinweise
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Personal, Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
ACHTUNG
• Führen heiße oder kalte Anlagenteile zu Ge-
fahren, müssen diese Teile bauseitig gegen
Berührung gesichert sein.
• Berührungsschutz für sich bewegende Teile
(z. B. Laufrad) darf bei sich in Betrieb befind-
licher Anlage nicht entfernt werden.
• Leckagen (z. B. der Wellendichtung) gefährli-
cher Fördergüter (z. B. explosiv, giftig, heiß)
müssen so abgeführt werden, dass keine
Gefährdung für Personen und die Umwelt
entsteht; gesetzliche Bestimmungen sind
einzuhalten.
• Gefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z.
B. in den Vorschriften des VDE und der örtli-
chen Energieversorgungsunternehmen).
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Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Per-
sonen als auch für Umwelt und Anlage zur Folge haben.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich
ziehen:
• Versagen wichtiger Funktionen der Anlage
• Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
• Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen
• Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
Die in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationa-
len Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
Personal | Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss
die entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbe-
reich, Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betrei-
ber genau geregelt sein.
Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu
schulen und zu unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass
der Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal vollständig verstanden wird.
Zum Schutz des Personals müssen von dem Betreiber entsprechende Maßnahmen
getroffen werden.
Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten |
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Wartungs-, Inspektions- und Montage-
arbeiten von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das
sich durch eingehendes Studium dieser Anleitung ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Anlage und deren Bauteilen nur im „Stillstand"
durchzuführen.
Pumpen oder -aggregate, die Gesundheitsgefährdende Medien fördern, müssen
dekontaminiert werden.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und Schutzein-
richtungen wieder angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme sind die im Abschnitt Inbetriebnahme aufgeführten
Punkte zu beachten.