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Mercury QSD 2.8 Handbuch Seite 12

Dieselmotoren mit z-antrieb
Inhaltsverzeichnis

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Kapitel 1 - Garantie
Öle, Schmiermittel oder Flüssigkeiten, es sei denn, der Verlust oder die Verunreinigung derselben wurde durch einen Produktdefekt verursacht, der unter
den Garantieanspruch fällt
Normaler Verschleiß
Behebung von Motorgeräuschen, es sei denn, es wird festgestellt, dass es sich bei dem Zustand, der für das Geräusch verantwortlich ist, um ein schweres
internes Motorproblem handelt, das zum Versagen führen kann
Aufgrund von Verschleiß erforderliches Einschleifen von Ventilen oder Ventilsitzen
Schäden, die durch Missbrauch, zweckfremde Nutzung, Vernachlässigung, Unfall, Untertauchen, unsachgemäße Wartung, Temperaturen unter dem Ge‐
frierpunkt, Modifikationen oder den Ausbau von Teilen entstanden sind
Schäden, die durch Verwendung eines Propellers bzw. einer Getriebeübersetzung entstanden sind, mit dem/der der Motor nicht in seinem empfohlenen
Drehzahlbereich laufen kann (siehe Betriebs-, Wartungs- und Garantiehandbuch)
Betrieb des Produkts auf eine Weise, die dem empfohlenen Betriebs-/Wartungszyklus (siehe Betriebs-, Wartungs- und Garantiehandbuch) nicht entspricht
Schäden am Z-Antrieb oder Propeller, die durch Aufprall auf ein Unterwasserobjekt entstanden sind, gelten als Seefahrtsrisiko
Falsche Installation (korrekte Installationsdaten und -verfahren sind in den Installationsanleitungen für das Produkt festgelegt)
Vom Kunden geforderter Service, außer dem, der zur Erfüllung der Garantiepflicht notwendig ist
Schäden am Cummins MerCruiser Diesel Produkt durch Verwendung eines Zubehörs oder Teils, das nicht von Cummins MerCruiser Diesel oder Mercury
Marine hergestellt oder verkauft wird
Jetpumpenimpeller und -buchsen
Betrieb mit Kraftstoffen, Ölen oder Schmiermitteln, die für die Verwendung mit dem Produkt nicht geeignet sind (siehe Betriebs-, Wartungs- und Garantie‐
handbuch)
Schäden durch Wasser, das durch das Luftfilter- oder Abgassystem in den Motor eingedrungen ist
Schäden durch Wasser im Starter
Starter, Anker oder Feldspulen, die durch übermäßiges Durchdrehen durchgebrannt sind bzw. bei denen das Blei aus dem Kollektor geschleudert wurde
Schäden am Produkt, die durch unzureichendes Kühlwasser aufgrund einer Blockierung des Kühlsystems oder der Wassereinlässe entstanden sind
Schäden durch Betrieb des Motors aus dem Wasser
Schäden aufgrund von zu hohem Anbau des Antriebssystems an der Spiegelplatte
Schäden durch Betrieb des Boots mit zu stark getrimmtem Motor
Schäden, die durch Überladung des Boots entstehen, wenn der Motor nicht seine maximale Nenndrehzahl erreichen kann
Arbeiten, die nicht von einer Cummins MerCruiser Diesel Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, es sei denn, eine solche Werkstatt steht zur Reparatur
der erforderlichen Arbeit nicht zur Verfügung und es wurde vorher eine schriftliche Genehmigung eingezogen, die Arbeit aufgrund einer Notfallsituation von
einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen
Kosten für Kranen, Aussetzen oder Abschleppen
Ausbau und/oder Austausch von Bootstrennwänden oder anderem Material, um Zugang zum Produkt zu erhalten
Kosten für den Transport des Produkts zu einem Cummins MerCruiser Diesel Vertragshändler, wenn kein angemessener Zugang zum Produkt zwecks
Reparaturen unter der Garantie gegeben ist
Kosten für Lagerung, Telefon, Miete, Unannehmlichkeiten, Anlegeplatz, Versicherungsprämien, Kreditzahlungen, Zeitverlust, Einkommensverlust oder an‐
dere Neben- oder Folgeschäden
Gebrauch des Produktes bei Rennen oder anderen Wettbewerben oder Betrieb mit einem Renn-Z-Antrieb zu irgendeinem Zeitpunkt, auch durch einen vorherigen
Besitzer des Produktes, macht die Garantie nichtig.
Keine Person oder Firma, einschließlich Cummins MerCruiser Diesel Vertragshändler, hat von Cummins MerCruiser Diesel die Befugnis erhalten, neben den in
dieser Garantie beinhalteten weitere Zusagen, Repräsentationen oder Gewährleistungen bezüglich des Produktes zu leisten. Falls solche geleistet wurden,
können sie bei Cummins MerCruiser Diesel nicht durchgesetzt werden.
AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN
DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND AUSDRÜCKLICH
AUSGESCHLOSSEN. FALLS DIESE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, BESCHRÄNKEN SICH DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEIS‐
TUNGEN AUF DIE DAUER DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE. NEBEN- UND FOLGESCHÄDEN SIND VON EINER DECKUNG UNTER DIESER GARANTIE
AUSGESCHLOSSEN. IN EINIGEN BUNDESSTAATEN/LÄNDERN SIND DIE OBEN DARGELEGTEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN NICHT
ZULÄSSIG. DAHER TREFFEN DIESE NICHT UNBEDINGT AUF SIE ZU. DIESE GARANTIE VERLEIHT IHNEN BESTIMMTE RECHTE, UND ES STEHEN
IHNEN U. U. WEITERE RECHTE ZU, DIE VON BUNDESSTAAT ZU BUNDESSTAAT UND LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN.
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90-8M0057488
MÄRZ 2011
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